
Am 29. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) berichtet. Dieses Gesetz fordert, dass Webseiten, die Verbraucherverträge im B2C-E-Commerce ermöglichen, barrierefrei gestaltet sein müssen, um Menschen mit Beeinträchtigungen die Nutzung ohne Erschwernis zu ermöglichen. Kleinstunternehmen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Das BFSG setzt zudem die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um. Es zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere Online-Shops, sicherzustellen, wie auf getlaw.de vermerkt wird. Die Anforderungen gelten unabhängig von der Unternehmensgröße, wobei Kleinstunternehmen spezielle Ausnahmen genießen.
Konkrete Anforderungen und Regelungen
Mit dem Inkrafttreten des BFSG müssen neue Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Für bestehende Produkte gelten Übergangsfristen, jedoch nicht für Webseiten und Online-Shops. Die spezifischen Anforderungen an Online-Shops umfassen:
- Wahrnehmbarkeit: Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, anpassbare Schriftgrößen und ausreichender Kontrast müssen bereitgestellt werden.
- Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen über die Tastatur bedienbar sein, und sichtbare Fokusindikatoren sind erforderlich.
- Verständlichkeit: Inhalte sollten in einfacher Sprache verfasst sein, eine klare Navigation beinhalten und eine automatische Fehlererkennung in Formularen ermöglichen.
- Robustheit: Die Kompatibilität mit Hilfstechnologien und eine stabile Funktionalität sind Pflicht.
Darüber hinaus muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf einer separaten Seite über die Barrierefreiheit informiert werden. Barrierefreie Produktinformationen und Zahlungsfunktionen sind ebenfalls notwendig. Informationen sind über mehr als einen sensorischen Kanal bereitzustellen.
Die technische Umsetzung muss die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Stufen A + AA einhalten. Der Standard EN 301 549 verweist ebenfalls auf die WCAG und wird zur Grundlage der digitalen Barrierefreiheit. Alle Formulare, Menüs und Tabellen müssen barrierefrei gestaltet sein.
Die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch die Marktüberwachungsbehörde sichergestellt. Verstöße können zu Verwaltungsverfahren und Geldbußen von bis zu 100.000 Euro führen. Zudem können Abmahnungen durch Konkurrenten und Verbände die Folge sein.