Aschaffenburg

Behördenchaos nach Messerangriff: Warum der Täter nicht abgeschoben wurde!

Im Fall des Messerangriffs in Aschaffenburg am 22. Januar 2023, bei dem ein 28-jähriger afghanischer Asylbewerber einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann tötete sowie drei weitere Personen schwer verletzte, stehen die Bayerischen Behörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in der Kritik. Diese wird darauf zurückgeführt, dass die Abschiebung des Tatverdächtigen lange Zeit nicht vollzogen wurde. Die Vorwürfe betreffen insbesondere die Verzögerungen im Asylverfahren, die in der Folge zu einer gescheiterten Abschiebung führten. Laut einem Bericht von Merkur gab es einen Streit zwischen den bayerischen Behörden und dem Bamf über die Verantwortung für die Versäumnisse.

Der Tatverdächtige kam am 6. Dezember 2022 im Ankerzentrum Unterfranken an, stellte jedoch seinen Asylantrag erst am 9. März 2023, obwohl dies innerhalb von zwei Wochen nach seiner Ankunft hätte geschehen müssen. Das erste Angebot für einen Termin zur Antragstellung war am 7. Februar 2023, doch der Mann erschien nicht zu diesem Termin. Stattdessen nahm er nur am 9. März 2023 an der Sitzung teil, die für die Antragsstellung anberaumt wurde. Am 3. Februar 2023 stellte das Bamf ein Übernahmeersuchen an Bulgarien, was zur Genehmigung führte. Die Überstellungsfrist begann am 3. Februar 2023. Jedoch wurde der Asylantrag des Mannes am 4. Juli 2023 rechtskräftig abgelehnt. Die Ausländerbehörde in Schweinfurt wurde erst am 26. Juli 2023 über diese Ablehnung informiert. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann äußerte, dass die Information zu spät kam, um eine Abschiebung nach Bulgarien noch durchzuführen.

Bearbeitung des Asylverfahrens und Konsequenzen

Die Verzögerungen und die Unfähigkeit, den afghanischen Asylbewerber rechtzeitig abzuschieben, wurden auf eine Überlastung im Bamf zurückgeführt. So berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung, dass dies teilweise auf die hohe Arbeitsbelastung im Jahr 2023 zurückzuführen sei. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte die langen Verfahrensdauern im Bamf. Am 19. Juni 2023 erließ das Bamf schließlich den Bescheid über die Ablehnung des Asylantrags und die Anordnung zur Abschiebung nach Bulgarien. Die Ausländerbehörde Unterfranken wurde zwar am 21. Juni 2023 informiert, erhielt jedoch erst am 26. Juli 2023 Informationen über die Unanfechtbarkeit der Entscheidung.

In Anbetracht der verschiedenen Fristen, die nicht eingehalten wurden, hätte der afghanische Tatverdächtige gemäß dem europäischen Dublin-Verfahren nach Bulgarien abgeschoben werden müssen, da er über dieses Land nach Deutschland eingereist war. Internes Verwaltungsmaterial des Bundesinnenministeriums weist auf die Problematik hin. Das Bamf wird personell verstärkt, und für das Jahr 2024 sind Mittel für 1140 zusätzliche Mitarbeiter vorgesehen, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren. Zudem kündigte das Innenministerium an, das „dysfunktionale Dublin-System“ durch ein neues Gemeinsames Europäisches Asylsystem ersetzen zu wollen.