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Schock in Aschaffenburg: Messerangriff offenbart schwarze Löcher im Asylsystem!

Nach einem tragischen Messerangriff in Aschaffenburg, bei dem ein zweijähriger Junge und ein 41-jähriger Mann getötet wurden, stehen die bayerischen Behörden unter Druck. Der mutmaßliche Täter, ein 28-jähriger Afghaner, soll am 22. Januar 2023 auch drei weitere Personen schwer verletzt haben. Der Mann war psychisch krank und hatte bereits in der Vergangenheit gewalttätig reagiert. Nach dem Vorfall wurde er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Die bayerische Regierung sieht die Verantwortung für die gescheiterte Abschiebung des Verdächtigen insbesondere beim Bund. Jedoch gibt es auch Vorwürfe über Verzögerungen bei den bayerischen Behörden. Laut dem bayerischen Innenministerium sind die Vorwürfe, dass das Asylverfahren des Täters nicht rechtzeitig vorangetrieben wurde, unbegründet. Es wird behauptet, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wolle von eigenen Versäumnissen ablenken.

Chronologie des Geschehens

Der Tatverdächtige kam am 6. Dezember 2022 im Ankerzentrum Unterfranken an und beantragte erst am 9. März 2023 Asyl, mehr als drei Monate nach seiner Ankunft. Ein vereinbarter Termin beim Bamf am 7. Februar 2023 wurde nicht wahrgenommen, ein neuer Termin am 9. März wurde hingegen eingehalten. Das Bamf hatte am 3. Februar 2023 ein Übernahmeersuchen an Bulgarien gestellt, das genehmigt wurde, womit eine Sechs-Monats-Frist für die Überstellung des Mannes begann.

Die Entscheidung über seinen Asylantrag wurde am 4. Juli 2023 rechtskräftig abgelehnt. Die Ausländerbehörde in Schweinfurt wurde jedoch erst am 26. Juli 2023 über die Ablehnung informiert, was nach Angaben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann zu spät war, um eine Abschiebung nach Bulgarien noch durchzuführen. Dem Bamf war die Überlastung im Jahr 2023 in internen Dokumenten zu entnehmen, was als Grund für die Verzögerungen und letztlich die gescheiterte Abschiebung genannt wird.

Folgen und Maßnahmen

Der Afghanische Täter hätte gemäß dem Dublin-Verfahren nach Bulgarien abgeschoben werden müssen. Das Bamf hat am 19. Juni 2023 einen Bescheid über die Ablehnung des Asylantrags erlassen, die dazugehörende Mitteilung über die Unanfechtbarkeit wurde jedoch erst am 26. Juli 2023 weitergeleitet. Die Frist für die Überstellung endete am 2. August 2023, was eine rechtzeitige Rückführung unmöglich machte.

In Reaktion auf die Vorfälle kündigte das Innenministerium an, die Personalsituation im Bamf zu stärken. Es sollen 1.140 zusätzliche Mitarbeiter für das Jahr 2024 eingestellt werden. Zudem wird ein neues Gemeinsames Europäisches Asylsystem angestrebt, um das bestehende, als dysfunktional geltende Dublin-System zu ersetzen.