Im Jahr 2024 durchgeführt Geschwindigkeitsmessungen in Augsburg zeigen ein alarmierendes Bild der Verkehrsdisziplin in der Stadt. Die städtische Verkehrsüberwachung hat über 1230 Stunden lang, was etwa 51 Tagen entspricht, Geschwindigkeitsmessungen in der Rumplerstraße, einer stark frequentierten Verbindung zwischen B17 und B300 im Augsburger Univiertel, durchgeführt. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenderen Strategie, um die Einhaltung von Geschwindigkeitsvorschriften zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu fördern.
Ein herausragendes Beispiel für die festgestellten Geschwindigkeitsverstöße ist der Fall eines Fahrzeugs, das in der Rumplerstraße mit 119 km/h geblitzt wurde, obwohl dort lediglich 50 km/h zulässig sind. Die Konsequenzen für diesen Verstoß beliefen sich auf eine Geldbuße von 790 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein drei Monate andauerndes Fahrverbot. Im Jahr 2023 wurden in Augsburg mehr als 70.000 Geschwindigkeitsverstöße dokumentiert, was auf die Notwendigkeit verstärkter Kontrollen hinweist.
Verstärkte Kontrollen und soziale Verantwortung
Die Geschwindigkeitsüberwachung wird insbesondere rund um Kindergärten und Schulen zu Schulbeginn verstärkt, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Der Verkehrsüberwachungsdienst arbeitet eng mit der Polizei zusammen, um geeignete Standorte für Geschwindigkeitsmessungen auszuwählen. Bürger können sich zudem an die Geschwindigkeitsüberwachung wenden, wenn ihnen auffällt, dass viele Autos auf einer bestimmten Straße zu schnell fahren.
Im Stadtgebiet sind acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Geschwindigkeitsmessungen zuständig. Sie sind dafür verantwortlich, Fahrzeughalter zu ermitteln, die Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und keine Bußgelder bezahlt haben. Dabei gelten spezifische Grenz- und Toleranzwerte für die Geschwindigkeitsmessungen. Innerorts wird von der gemessenen Geschwindigkeit eine Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h abgezogen, sodass Verstöße nicht verfolgt werden, wenn das Tempo-Limit nach Abzug um weniger als 5 km/h überschritten wird.
Für die zulässigen Geschwindigkeiten von 30 km/h oder 50 km/h gilt, dass Verstöße bis 38 km/h bzw. bis 58 km/h nicht geahndet werden. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, wird eindringlich um die Einhaltung der vorgeschriebenen Tempo-Limits gebeten.