
In der Nacht zu Donnerstag wurde ein 40-jähriger Mann im Gablinger Weg in Augsburg-Oberhausen von der Polizei in Gewahrsam genommen. Passanten hatten die Beamten gegen 0.45 Uhr alarmiert, weil eine „verdächtige Person an einer Tankstelle“ festgestellt wurde. Der Mann hantierte zur Alarmierung der Passanten mit einem Stock und einer Machete.
Bei dem Eintreffen der Polizeibeamten zeigte sich der 40-Jährige aggressiv. Ein Alkoholtest ergab eine beachtliche Atemalkoholkonzentration von knapp 2,5 Promille. Die Polizei stellte die Machete und den Stock sicher und nahm den Mann in Gewahrsam. Er verbrachte die Nacht im Polizeiarrest. Im Zuge der Ermittlungen wird wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt, wie Augsburger Allgemeine berichtete.
Alkohol und Waffengesetz
Die Problematik von Alkohol und Waffen ist auch im deutschen Waffenrecht geregelt. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2014 (Aktenzeichen 6 C 30.13) gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen Alkohol und der Verwendung von Waffen. Allerdings wird die persönliche Eignung eines Waffenbesitzers infrage gestellt, wenn die Atemalkoholkonzentration über 1,6 Promille liegt. Diese Feststellung deutet darauf hin, dass der 40-jährige Mann, der in der Nacht an der Tankstelle auffiel, möglicherweise nicht die notwendige Eignung für den Besitz von Waffen hatte, wie Dr. Schmitz auf seiner Webseite erläutert.
Die Aufbewahrung von Alkohol und Waffen birgt zusätzliche Risiken, und es wird geraten, sich vor Atemalkoholkontrollen durch Polizeibeamte in Acht zu nehmen, um ganz sicher zu gehen.