
Am 22. Januar 2025 findet ein kostenfreies Webinar statt, das sich mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) und dem Solarpaket I von 2024 beschäftigt. Das Webinar, organisiert vom Landratsamt Augsburg in Zusammenarbeit mit der Stadt Augsburg und dem Landratsamt Aichach-Friedberg, fokussiert sich auf die Vorteile für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 40 kWp. Der Vortrag wird von Michael Vogtmann, einem unabhängigen Photovoltaikexperten der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), gehalten. Die Zielgruppe umfasst sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen aus den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg sowie der Stadt Augsburg.
Das Webinar thematisiert unter anderem die Erhöhung der Vergütungssätze für die Stromeinspeisung und die Attraktivität der Volleinspeisung. Zudem wird das Anlagensplitting behandelt, das es ermöglicht, zwei Vergütungssätze für zwei Anlagen auf einem Dach in Anspruch zu nehmen. Die Diskussion wird auch regulatorische Änderungen für das Jahr 2025 umfassen, während der zweite Teil des Vortrags sich auf Photovoltaik-Gebäudeanlagen mit einer Leistung über 1 MWp/750 kWp und die Bedingungen für erfolgreiche Ausschreibungen konzentriert. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten sind auf der Webseite des Landkreises Augsburg zu finden: www.landkreis-augsburg.de/solarvortrag.
Änderungen im EEG und Auswirkungen auf Photovoltaik-Anlagen
Parallel zu den Vorbereitungen für das Webinar wurden wichtige Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch das „Solarpaket I“ eingeführt. Diese Änderungen, die seit Mai 2024 in Kraft sind, zielen auf einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien ab. So sollten im Jahr 2023 etwa 9 GW neue Photovoltaik-Anlagenleistung ans Netz gehen; tatsächlich wurden jedoch 14 GW realisiert. Für 2024 sind 13 GW geplant, während ab 2026 jährlich 22 GW erwartet werden.
Zu den Neuerungen im EEG 2023 gehört eine Streichung der EEG-Umlage sowie höhere Vergütungssätze für neu installierte Photovoltaik-Anlagen. Zudem entfällt eine technische Vorgabe, die zuvor festlegte, dass maximal 70% der Nennleistung eingespeist werden durften. Die aktuellen Vergütungssätze gelten für neue Anlagen bis zum 31. Januar 2025, wobei ab dem 1. August 2024 eine Senkung der Vergütungssätze um 1% erfolgen wird. Außerdem wurde seit dem 1. Januar 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0% auf private Photovoltaikanlagen eingeführt, um den Ausbau zu fördern.
Die Vergütungssätze für Eigenversorgungs- und Volleinspeisungsanlagen variieren je nach Anlagengröße. Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung für die Volleinspeisung 12,73 Cent pro kWh, während sie für Anlagen über 10 kWp bei 10,68 Cent pro kWh liegt. Auch die Möglichkeit, sowohl Eigenverbrauchs- als auch Volleinspeise-Anlagen gleichzeitig zu betreiben, eröffnet zusätzliche Chancen für Anlagenbetreiber. Für mehr Informationen zu den Vergütungssätzen und den Regelungen im EEG 2023 kann ein Blick auf die Webseite der Verbraucherzentrale geworfen werden.