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Bayern genehmigt erste Cannabis-Anbauvereinigungen: Ein neuer Anfang!

Bayern hat als erste deutsche Region nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen für Cannabis genehmigt. Insgesamt erhielten drei Anbauvereinigungen die Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau: „CSC Inntal Raubling“ im Landkreis Rosenheim, „Exotic Kingdom CSC Fulda“ im Landkreis Bad Kissingen und „The Marihuana Club Kirchdorf“ im Landkreis Freising. Alle drei Gruppen sind als eingetragene Vereine organisiert.

Die Genehmigungen wurden dabei auf Grundlage der Bundesvorschriften vergeben. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach wies darauf hin, dass eine Anbauerlaubnis nicht automatisiert zur Abgabe von Cannabis an Mitglieder führt. Bevor mit dem Anbau begonnen werden kann, müssen die Vereine Schutz- und Sicherungsmaßnahmen implementieren, die zudem vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) abgenommen werden müssen.

Regulierungen und weitere Entwicklungen

Das LGL plant, nach Beginn des Anbaus engmaschige Kontrollen durchzuführen, mit einem besonderen Augenmerk auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz. Trotz der jüngsten Entwicklungen kündigte Gerlach an, dass die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken von der neuen Bundesregierung zurückgenommen werden soll, da sie als problematisch, insbesondere hinsichtlich des Gesundheits- und Jugendschutzes, angesehen wird.

Am 1. April 2024 wurde in Deutschland die legale Nutzung von Cannabis für persönliche Zwecke unter bestimmten Bedingungen bundesweit eingeführt. Das neue Gesetz erlaubt es Erwachsenen, zuhause Cannabis anzubauen. Im Hinblick auf Jugendschutz wurden strikte Regelungen eingeführt: Minderjährige dürfen Cannabis weder erwerben noch konsumieren, und die Weitergabe an diese bleibt strikt strafbar. Der Konsum von Cannabis ist in der Nähe von Schulen und anderen Jugendeinrichtungen sowie in Fußgängerzonen während bestimmter Zeiten untersagt.

In Bayern ist weiterhin ein komplettes Cannabis-Konsumverbot auf Volksfesten, in Biergärten und in bestimmten Parks in Kraft. Allein im März 2023 gingen beim LGL 37 Anträge auf Erlaubnis zum Anbau ein, von denen 8 zurückgezogen und 1 abgelehnt wurde. In anderen Bundesländern haben bereits mehrere Cannabisclubs Genehmigungen erhalten.

Die Kriminalitätsstatistik für Bayern zeigt einen signifikanten Rückgang der Rauschgiftkriminalität nach der Teil-Legalisierung. Im Jahr 2024 wurden 31.145 Fälle registriert, was einem Rückgang von rund 39 Prozent im Vergleich zu 2023 entspricht. Bei Cannabis verzeichnete die Statistik einen Rückgang von fast 56 Prozent auf 15.270 Fälle. Dennoch fordern Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich die Abschaffung der Teil-Legalisierung und betonen, dass der Rückgang der Rauschgiftkriminalität nicht automatisch eine Entlastung für die Polizei bedeutet.

Für den Schutz der Jugend hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen ergriffen, die Aufklärungs- und Frühinterventionsprogramme für Minderjährige beinhalten. Zudem sind Maßnahmen zur Einhaltung von Konsumgrenzen in der Nähe von Schulen und Einrichtungen in Planung, um die Sicherheit und das Wohlergehen der Jugendlichen zu gewährleisten.