
Am 14. Februar 2025 berichtete die Polizei über mehrere Vorfälle in Coburg und Umgebung, die in den letzten Tagen registriert wurden. Darunter fanden sich Diebstähle, Sachbeschädigungen sowie Verkehrsunfälle.
Ein Vorfall ereignete sich zwischen Dienstag 20 Uhr und Mittwoch 15 Uhr in Coburg. Dabei wurde ein schwarz-oranger E-Scooter im Wert von etwa 500 Euro aus einem verschlossenen Kellerabteil am Schleifanger entwendet. Das Schloss war geöffnet worden, ohne dass ein erkennbarer Schaden entstand. Die Polizei ersucht um Hinweise von Zeugen unter der Telefonnummer 09561/645-0.
Weitere Delikte in Coburg
Ein weiterer Diebstahl wurde am Mittwochmorgen um 7:20 Uhr in einem Supermarkt am Viktoriabrunnen gemeldet. Eine 29-jährige Frau hatte drei Dosengetränke im Wert von rund 6 Euro in ihrer Jackentasche verstaut. Nach der Ansprache durch einen Mitarbeiter des Marktes wurde die Polizei verständigt, und die Frau muss nun mit einer Strafanzeige wegen Diebstahls rechnen.
Am Mittwochabend kam es außerdem zu Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Polizei. Zwei junge Männer im Alter von 22 und 24 Jahren wurden dabei erwischt, wie sie Wahlplakate im Steinweg beschädigten. Bei der Festnahme leisteten die beiden Widerstand und zeigten ein aggressives Verhalten gegenüber den Polizeibeamten. Unterstützung erhielten die Beamten von Passanten. Beide Männer waren alkoholisiert und verbrachten die Nacht in einer Ausnüchterungszelle, während gegen sie Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Widerstand eingeleitet wurden.
Am Mittwochvormittag ereignete sich zudem ein Verkehrsunfall mit Fahrerflucht in Stockheim. Ein Paket-Lieferfahrzeug beschädigte gegen 11:03 Uhr Sandsteinquader und eine Hauswand in der Straße „Kirchenring“ mit einem Sachschaden von etwa 100 Euro. Der Fahrer flüchtete, und die Polizei in Kronach ermittelt wegen Verkehrsunfallflucht.
Ein weiterer Unfall ereignete sich in Kulmbach am 12. Februar 2025 um 16:50 Uhr. Auf der Auffahrt „Am Kreuzstein“ auf die B289 kam es zu einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge, der durch falsch eingeschätzte Geschwindigkeit beim Spurwechsel verursacht wurde. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 15.000 Euro, glücklicherweise blieben alle Beteiligten unverletzt.
Für die im Bericht genannten Delikte gilt, dass Diebstahl geringwertiger Sachen und Sachbeschädigung in vielen Fällen als Antragsdelikte behandelt werden. Dies bedeute, dass für die Strafverfolgung ein Antrag des Geschädigten erforderlich ist. Ein solcher Antrag kann bis zum Abschluss des Verfahrens zurückgezogen werden, wie [Fachanwalt.de](https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/antragsdelikt) hervorhebt. Bei Diebstahl von geringwertigen Sachen, wie im Fall des Diebstahls der Getränke, handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt, während Sachbeschädigungen ebenso besondere Regelungen unterliegen.