
Im Rechtsstreit zwischen der Versicherungsgesellschaft Huk-Coburg und dem Vergleichsportal Check24 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Entscheidung getroffen. Diese bezieht sich auf die Zulässigkeit der Notenbewertung, die Check24 für Versicherungen verwendet. Der Streitpunkt berührt die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ von Check24 sowie die Kündigungsklausel von Huk-Coburg und die Integration der Huk-Tarife in den Vergleichsrechner.
Huk-Coburg, Marktführer in der Kfz-Versicherung, erachtet das System von Check24 als unzulässige vergleichende Werbung, da Versicherungen ihrer Natur nach zu komplex seien, um sie auf einfache Noten von 1,0 bis 4,0 zu reduzieren. In diesem Kontext hatte Huk-Coburg rechtliche Schritte eingeleitet und Klage auf Unterlassung sowie Schadenersatz gegen mehrere Unternehmen von Check24 erhoben.
EuGH-Entscheidung und rechtliche Rahmenbedingungen
Der EuGH stellte fest, dass vergleichende Werbung gemäß EU-Recht nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Das Landgericht München I hatte den EuGH um Klärung gebeten, ob die Notenvergleiche in diesem Fall als vergleichende Werbung zu werten sind. Die Antwort des EuGH machte deutlich, dass Check24 kein Mitbewerber von Huk-Coburg ist, da Check24 lediglich als Vermittler auftritt und dafür Provisionen von den Versicherern erhält. Somit gibt es kein Wettbewerbsverhältnis zwischen den beiden, was eine zentrale Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften über vergleichende Werbung ist.
Huk-Coburg sieht sich durch die Entscheidung benachteiligt. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) äußerte ebenfalls Kritik und bezeichnete das Urteil als Rückschritt für den Verbraucherschutz. Verbraucherexperten raten zudem zu einem kritischen Umgang mit den Angeboten von Vergleichsportalen und betonen, dass diese oft nicht vollständig sind. Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg wies auf die Möglichkeit von irreführenden Vereinfachungen hin.
Das Landgericht Frankfurt hatte festgestellt, dass Check24 bei Privathaftpflichtversicherungen nicht alle Marktangebote abdeckt, was zur Unsicherheit bei den Verbrauchern führen kann. Angesichts des Urteils des EuGH wird das Münchner Gericht nun den Rechtsstreit zwischen Huk-Coburg und Check24 unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Einschätzung entscheiden.
Für weitere Informationen wurden die relevanten Berichte durch Das Investment und Yahoo Finanzen veröffentlicht.