
Eine Einigung zur Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen auf sieben Prozent wurde kürzlich von Vertretern der CDU/CSU und SPD bei Sondierungsgesprächen bekannt gegeben. Diese Maßnahme ist darauf ausgelegt, die Gastronomie zu entlasten, die Verbraucher zu unterstützen und letztendlich mehr Gäste in die Restaurants zu bringen.
Kerstin Pilarzyk, Chefin des Braugasthofs Grosch in Rödental und Kreisvorsitzende des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands (BHG), äußert, dass vor allem Familien mit kleinen Kindern von dieser Maßnahme profitieren könnten. Dabei stellt sich die Frage, ob die Preise für klassische Gerichte wie Schnitzel und Sonntagsbraten im Coburger Land voraussichtlich sinken werden, wie np-coburg.de berichtete.
Änderung des Umsatzsteuersatzes ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 wird jedoch der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder in Kraft treten. Diese Regelung folgt auf eine vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 7 Prozent, die vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2023 aufgrund der Corona-Pandemie galt. Für den Verkauf von Getränken bleibt der Umsatzsteuersatz bei 19 Prozent.
Unternehmer in der Gastronomie stehen vor der Entscheidung, ob sie die Umsatzsteuererhöhung an die Kunden weitergeben wollen oder nicht. Ein Beispiel verdeutlicht diese Situation: Ein Gericht, das 2023 10,70 Euro (netto 10,00 Euro plus 0,70 Euro Umsatzsteuer) kostet, könnte bei voller Weitergabe der Erhöhung 2024 11,90 Euro kosten (netto 10,00 Euro plus 1,90 Euro Umsatzsteuer). Außerdem müssen Handwerksbetriebe ihre Kassenführung an den neuen Umsatzsteuersatz anpassen, da eine versäumte Anpassung zu rückwirkenden Korrekturen ab dem 1. Januar 2024 führen kann, wie deutsche-handwerks-zeitung.de berichtet.