Dillingen an der Donau

Fahrlässiger Unfall in Dillingen: Radfahrerin leicht verletzt!

Am Dienstagabend, gegen 18.30 Uhr, kam es in der Altheimer Straße in Dillingen zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 45-jährige Radfahrerin von einem Auto erfasst wurde. Laut einem Bericht der Augsburger Allgemeinen war die 34-jährige Autofahrerin in der Robert-Bosch-Straße in östlicher Richtung unterwegs und wollte an der Einmündung nach rechts in die Altheimer Straße abbiegen. Dabei übersah sie die Radfahrerin, die auf dem Radweg in nördlicher Richtung fuhr.

Durch den Zusammenstoß wurde die Radfahrerin leicht verletzt und musste zur Behandlung ins Dillinger Krankenhaus gebracht werden. Der Gesamtschaden an dem Auto und dem Fahrrad wird auf etwa 500 Euro geschätzt. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen die 34-Jährige wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Rechtliche Konsequenzen von fahrlässiger Körperverletzung

In Fällen wie diesem können sich für den Unfallverursacher rechtliche Konsequenzen ergeben. Laut Bussgeldkatalog.org kann fahrlässige Körperverletzung nicht nur bei Radunfällen, sondern auch bei Auffahrunfällen von Autofahrern festgestellt werden. Dabei haben verletzte Unbeteiligte Ansprüche auf Schadensersatz sowie möglicherweise Schmerzensgeld.

Der Tatbestand der „fahrlässigen Körperverletzung“ gemäß § 229 StGB ist erfüllt, wenn durch Fahrlässigkeit eine Körperverletzung verursacht wird. Die Strafen für solche Verstöße können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren umfassen. Bei Ersttätern liegt die Strafe in der Regel bei etwa 30 Tagessätzen, was einem monatlichen Nettogehalt entsprechen kann.