
Am Freitag, dem 21. März 2025, griff eine 57-Jährige in der Nebelhornstraße einen Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes mit einem Messer an. Dieser war vor Ort, um eine Zwangsräumung durchzuführen. Bei dem Angriff wurde der Mann leicht verletzt, während die Frau sich nach der Tat in ihre Wohnung zurückzog. Die alarmierte Polizei konnte die Angreiferin ohne Widerstand festnehmen. Aufgrund ihres psychischen Ausnahmezustands wurde sie in ein Krankenhaus gebracht. Gegen die 57-Jährige wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, wie die Polizei Bayern berichtete.
Am Samstag, dem 22. März 2025, wurden zwei Männer im Alter von 26 und 28 Jahren in der Maximilianstraße von einer Gruppe angegriffen. Diese beleidigte die Männer sexuell, was zu einem Streit führte. Der 28-Jährige wurde dabei geschlagen und fiel zu Boden, woraufhin der 26-Jährige eingriff und ebenfalls verletzt wurde. Die Gruppe flüchtete, während die Polizei two Männer im Alter von 22 und 23 Jahren festnahm, die unter Alkoholeinfluss standen. Beide verletzten Männer mussten stationär im Klinikum behandelt werden; die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung.
Alkoholfahrten und Trunkenheitsdelikte
Am Sonntag, dem 23. März 2025, stoppte die Polizei einen 18-Jährigen, der betrunken mit einem E-Scooter in der Ulrich-Hofmaier-Straße unterwegs war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,2 Promille, woraufhin sein Führerschein beschlagnahmt wurde. Außerdem wurde eine 40-Jährige an diesem Tag alkoholisiert in der Rosenaustraße mit ihrem Auto kontrolliert. Ihr Atemalkoholtest ergab etwa 1 Promille, und sie muss mit einer Geldbuße sowie einem Fahrverbot rechnen.
In einem Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten wird oft die Frage aufgeworfen, ob der Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig handelte. Laut einer Analyse von Kanzlei Rinklin ist es entscheidend, ob der Beschuldigte sich seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit bewusst war oder damit rechnete. Eine Überschreitung von 1,1 Promille allein führt nicht automatisch zu einem vorsätzlichen Handeln. Bei vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr drohen höhere Strafen und Schwierigkeiten bei der Wiedererteilung des Führerscheins. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und erfordern oft die Hinzuziehung eines Anwalts.
Weitere Vorfälle, die am 21. März 2025 stattfanden, umreißen ein Bild zunehmender Straftaten. Ein 15-Jähriger wurde beim Diebstahl von Kopfhörern in einer Drogerie erwischt, während ein 39-Jähriger beschuldigt wird, eine Straßenbahn durch das Betreten der Gleise beschädigt zu haben. Bei einem weiteren Vorfall verursachte ein 47-Jähriger einen Unfall, während er an Grippe litt.