
Betroffene Landwirte aus den Landkreisen Donau-Ries und Dillingen sowie Anwohner von Zusum nahmen kürzlich an einer Veranstaltung des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) im Hofgut Bäldleschwaige in Rettingen teil. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Hochwasserschäden des vergangenen Sommers, die von BBV-Geschäftsführer Michael Stiller und Kreisobmann Karlheinz Götz präsentiert wurden. Ein Feuerwehrmann und Landwirt schilderte die dramatische Situation während des Hochwassers und den darauf folgenden Aufräumarbeiten.
Nach dem Abfließen des Wassers mussten evakuierte Tiere zurückgebracht werden, und die Schäden an Gebäuden und Feldern wurden erfasst. Im Landkreis Dillingen war es nötig, neue Schätzer nachzuschulen, da die Schätzung der Schäden lange dauerte. Es gab erhebliche Kritik an den vom Landwirtschaftsministerium bekannt gegebenen Schätzungspauschalen, die von den Landwirten als nicht marktgerecht empfunden wurden.
Kritik an der Schadensregulierung
Besonders stark wurde die anfängliche Schadensdeckelung von 50 % der Schadenssumme, maximal jedoch 100.000 €, sowie eine Mindestschadenssumme von 5.000 € kritisiert. Die politische Arbeit zur Riedstromentschädigung wurde aufgrund einer Absichtserklärung aus 2016 aufgenommen. Forderungen wurden an Ministerien gesendet, und es fanden Ortsbesichtigungen mit BBV-Präsident Günther Felßner und anderen Politikern statt. Abgeordnete berichteten von anfänglichen Hürden in der Verwaltung bezüglich der Anerkennung des Riedstroms als Sondersituation.
Nach zahlreichen Gesprächen und Schriftwechseln wurde der Riedstrom anerkannt, und die Entschädigung gemäß der Riedstromvereinbarung auf den Weg gebracht. Ergebnise dieser Bemühungen sind die Anerkennung der Riedstrom-Kulisse, eine Aufstockung der Entschädigung auf 80 % sowie die Aufhebung der Schadensdeckelung. Für Bereiche außerhalb des Riedstromes wurde die maximale Schadenssumme auf 200.000 € erhöht.
Dr. Reinhard Bader vom AELF Nördlingen-Wertingen berichtete von rund 370 eingegangenen Anträgen mit Schäden von etwa 11,5 Millionen Euro auf einer Fläche von rund 7.350 ha in Donau-Ries und Dillingen. Das AELF muss etwa ein Drittel aller Anträge in Bayern abwickeln. Die Einreichungsfrist für Unterlagen zur Hochwasserhilfe wurde auf den 30. Juni aufgrund geänderter Richtlinien verlängert.
Zusätzlich fordert Klaus Beyrer, der Dillinger Kreisobmann, umgehende finanzielle Unterstützung für die Betriebe nach dem Überschwemmungsereignis. Ziel sei es, dauerhaft gültige Regelungen für zukünftige Entschädigungen zu erreichen. Die Landwirte argumentieren, dass der Riedstrom kein natürliches Hochwasser darstellt und fordern höhere Entschädigungen. Eine Vereinbarung aus dem Jahr 2018 sieht vor, dass Landwirte bis zu 80 % ihrer Schäden erstattet bekommen, jedoch ist diese nicht rechtswirksam.
Die aktuell beschlossen Zahlungen beziehen sich nur auf das Hochwasser im Juni 2024. Karlheinz Götz kritisiert, dass Schäden unter 5.000 Euro nicht geschätzt werden, was finanziell nachteilige Auswirkungen für betroffene Landwirte hat. Das Riedstrom-Hochwasser wird als Sonderfall betrachtet, da das Donauwasser einseitig über Deiche und Dämme geleitet wird, um Städte vor Hochwasser zu schützen. Historisch waren die betroffenen Flächen natürliche Retentionsflächen vor dem Bau der Staustufen. Eine zentrale Frage bleibt, ob der Riedstrom als natürliches oder künstliches Hochwasser eingestuft wird. Staatskanzleichef Florian Herrmann bestätigte, dass diese Frage bisher nicht prioritär behandelt wurde.