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Arbeitspflicht für Asylbewerber: Fortschritte und Herausforderungen in Traunstein

Im Landkreis Traunstein sollen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden – doch trotz Ansagen und ersten Erfolgen bleibt die Frage: Wie weit ist die Umsetzung der Arbeitspflicht wirklich gekommen und was passiert mit den Arbeitsverweigerern?

Im Landkreis Traunstein wird ein umstrittenes Modell zur Integration von Asylbewerbern auf die Probe gestellt. Doch was steckt wirklich hinter der Arbeitspflicht? Werden die ehrgeizigen Pläne des Landratsamtes Realität oder bleibt es bei schönen Worten?

Die Arbeitspflicht ist nicht nur eine Idee des Landratsamtes Traunstein. Sie ist im Asylbewerberleistungsgesetz verankert und richtet sich an all jene, die nicht mehr schulpflichtig und arbeitsfähig sind. Schließlich geht es darum, die Integration voranzutreiben und den Asylbewerbern eine sinnvolle Beschäftigung zu bieten. Landrat Siegfried Walch (CSU) kündigte bereits im Februar an: „Wir werden das jetzt wieder flächendeckend organisieren“ – ein ambitioniertes Ziel!

Die Zahlen sprechen für sich

Doch wie erfolgreich ist die Umsetzung bisher? Vor sechs Monaten arbeiteten 84 Asylbewerber in gemeinnützigen Projekten, heute sind es bereits 104. Doch der Anstieg ist relativ: Die Gesamtheit der Asylbewerber im Landkreis hat sich ebenfalls erhöht – von 526 auf 656 Personen. Somit bleibt der Anteil arbeitsbereiter Asylbewerber konstant bei etwa 16 Prozent. Mehr Arbeit, aber auch mehr Menschen, die auf Leistungen angewiesen sind!

Das Landratsamt gibt an, dass theoretisch alle arbeitsfähigen Asylbewerber verpflichtet sind, aktiv zu werden. Doch was bedeutet das genau? Etwa zwei Drittel der Asylbewerber gelten als arbeitsfähig. Das setzt allerdings voraus, dass auch der Bedarf der „Arbeitgeber“ – sprich: der Kommunen und Vereine – ermittelt wird. Dieser Prozess kann sich ziehen, da das Landratsamt im Austausch mit vielen verschiedenen Akteuren steht.

Sanctions for Non-compliance

Worauf wartet das Landratsamt? Die ehrlichen Anwendungen können nicht immer sofort in die Tat umgesetzt werden. Bisher wurden nur vier „Arbeitsverweigerer“ sanktioniert: Ihre finanziellen Leistungen wurden gekürzt. Ein mildes Urteil, könnte man meinen, und die Mehrzahl der Asylbewerber sind bereit, ihrer Pflicht nachzukommen! Der Anstieg in der Zahl der gemeinnützig Tätigen führt das Landratsamt auf eine massive Ausweitung des Angebots zurück.

Was genau bedeutet das für die Asylbewerber? Gereinigte Gemeinschaftsräume, gepflegte Grünflächen und Unterstützung in Schulen sind nur einige der möglichen Tätigkeiten. „Wir stimmen uns eng mit den gemeinnützigen Trägern und Kommunen ab, was Sinn macht und der Gemeinschaft hilft“, so Walch. Es geht darum, den Asylbewerbern eine Tagesstruktur zu geben, sie in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen zu zeigen, dass sie auch etwas zurückgeben können.

NAG Redaktion

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