Erding

Wahlen 2025: Bürger gestalten ihre Zukunft – Hohe Teilnahme erwartet!

Am 22. Februar 2025 veröffentlichte Dieter Priglmeir, der Redaktionsleiter des Erdinger/Dorfener Anzeigers, einen Artikel, der die essentielle Rolle freier und geheimer Wahlen für die Zukunft der Gesellschaft thematisiert. In dem Beitrag wird auf die Gefahren hingewiesen, die von der Propaganda von Despoten ausgehen, sowie auf die besorgniserregenden Äußerungen des US-Präsidenten.

Der Artikel hebt die Stabilität der demokratischen Gesellschaft der letzten 80 Jahre hervor, die durch den Marshall-Plan und eine unabhängige Presse gefördert wurde. Zudem wird ein Artikel über geflüchtete Ukrainer erwähnt, der als Informationsbeitrag für die Öffentlichkeit dient. Ein weiterer Fokus liegt auf der Rekordnutzung des Wahl-O-Maten vor der bevorstehenden Bundestagswahl. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass der Wahl-O-Mat allein nicht ausreicht, um eine Wahlentscheidung zu treffen; taktische Überlegungen sind von Bedeutung.

Hohe Wahlbeteiligung erwartet

Angesichts der guten Information der Bürger wird eine hohe Wahlbeteiligung prognostiziert. Viele Menschen möchten ihre demokratischen Rechte aktiv nutzen. Der Artikel verspricht, dass die Bürger selbst darüber entscheiden werden, wie ihre Zukunft aussieht.

Zusätzlich erläutert der Artikel von der Bundeszentrale für politische Bildung, dass jede Bürgerin und jeder Bürger grundsätzlich wahlberechtigt ist, wobei das Wahlrecht auf Personen beschränkt ist, die vom Wahlergebnis betroffen sind. Dies bedeutet in der Regel, dass nur Staatsbürgerinnen und -bürger, die im Wahlgebiet wohnen, wahlberechtigt sind. Zudem müssen wahlberechtigte Personen in der Lage sein, eine fundierte Entscheidung zu treffen, weshalb ein Mindestalter für die Wahlberechtigung festgelegt wurde.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben. Eine wichtige Neuheit ist, dass seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2019 auch betreute Menschen in allen Angelegenheiten wählen dürfen, ebenso wie Personen, die in psychiatrischen Krankenhäusern sind oder als schuldunfähig gelten. Das Wählerverzeichnis wird von der zuständigen Kommunalverwaltung geführt, und vor der Wahl können die Bürger Einsicht nehmen, um die Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Ergänzungen vorzunehmen.

Für das passive Wahlrecht gelten ähnliche Regelungen: Wählbar ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit hat, das 18. Lebensjahr vollendet hat und das Wahlrecht besitzt.

Weitere Informationen zur Thematik und den Hintergründen finden Sie in den Artikeln von Merkur sowie der Bundeszentrale für politische Bildung.