Erlangen

Polizeieinsatz in Erlangen: Kinder mit Plastikpistolen alarmieren Beamte!

Am 7. April 2025 gegen 17.15 Uhr wurde die Polizei in Erlangen durch einen Anwohner alarmiert, der zwei 11-jährige Jungen auf einem Parkdeck des Parkhauses Neuer Markt mit einer „Waffe“ in der Hand beobachtet hatte. Die Jungen hatten Essensreste auf den Bürgersteig geworfen, was zusätzliche Besorgnis erregte. In der Folge entsandte die Polizei mehrere Streifenwagen zur Einsatzstelle.

Bei Eintreffen der Beamten stellte sich heraus, dass die Jungen mit zwei Softairpistolen ohne Munition spielten. Von den Kindern ging zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr aus. Die Polizei sicherte die Spielzeugpistolen und übergab die Jungen nach entsprechender Belehrung an ihre Erziehungsberechtigten, wie inFranken berichtete.

Rechtslage zu Softairwaffen

In einem weiteren Zusammenhang behandelt ein Artikel die rechtlichen Rahmenbedingungen für Airsoftwaffen im deutschen Waffenrecht. Eine tiefgreifende Novellierung des Waffengesetzes am 1. April 2008 hat für Klarheit gesorgt, insbesondere hinsichtlich der Einordnung von Softairwaffen (AS-Waffen). Diese finden sich zunehmend in der Freizeitnutzung und müssen besondere gesetzliche Vorgaben beachten, über die Lost Shoot Grounds informiert.

Das deutsche Waffenrecht unterscheidet zwischen echten Schusswaffen und deren Nachahmungen. Softairwaffen mit einer Mündungsenergie unter 0,5 Joule gelten als Geschossspielzeug und sind nicht unter das WaffG erfasst, solange § 42a WaffG nicht verletzt wird, welcher das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verbietet. Für Jugendliche ab 14 Jahren bestehen spezielle Erwerbsregelungen, und Softairwaffen mit höherer Mündungsenergie benötigen einen Waffenschein zum Führen in der Öffentlichkeit.

Die Nutzung von Softairwaffen erfordert bestimmte Bedingungen, darunter dass sie ungeladen transportiert werden und das Schießen nur auf befriedetem Besitztum erlaubt ist, wobei die Genehmigung des Geländebesitzers erforderlich ist. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können hohe Bußgelder oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.