
In Dachau, Bayern, kam es an einem Frühlings-Samstag zu einem schweren Vorfall, bei dem eine 85-jährige Frau von einem Bulldoggen-Mischling angegriffen wurde. Laut Berichten von Bild sprang der Hund über einen Zaun und biss die Seniorin ins Gesicht, in die Hand sowie in den Oberschenkel. Die Frau erlitt dabei erhebliche Verletzungen und wurde umgehend ins Krankenhaus gebracht, nachdem Nachbarn ihre Schreie hörten und den Notruf alarmierten.
Der Hund konnte seiner Besitzerin zugeordnet werden, und gegen sie wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Es ist derzeit unklar, warum der Hund unbeaufsichtigt war, was in solchen Fällen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wie anwalt.de berichtet, liegt der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung vor, wenn durch mangelnde Sorgfalt eine unbeabsichtigte Verletzung verursacht wird. Der Hundehalter muss unter Umständen beweisen, dass er die nötigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, um solche Vorfälle zu verhindern.
Rechtliche Konsequenzen für Hundehalter
Im Kontext des Hundebisses kann der Halter mit verschiedenen rechtlichen Maßnahmen konfrontiert werden. Dazu gehören mögliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Darüber hinaus können zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend gemacht werden, während Maßnahmen wie eine Maulkorb- oder Leinenpflicht oder die Beschlagnahmung des Hundes ebenfalls möglich sind. Der Vorwurf ist ernst zu nehmen und auf jeden Fall eine Herausforderung für die betroffenen Hundehalter, die eventuell auch mit Verteidigungskosten von 750 bis 1.500 Euro rechnen müssen.