
Sechs Bürgermeister des Landkreises Ebersberg und Landrat Robert Niedergesäß haben eine „Resolution“ an Ministerpräsident Markus Söder geschickt. Der Anlass für diesen Schritt sind die leeren Fördertöpfe für den sozialen Wohnungsbau in Bayern. Bürgermeisterin Kathrin Alte (CSU) bezeichnete die Situation als „ganz üble Geschichte“. Die Resolution wurde am 14. April 2025 vom Poinger Rathaus verbreitet.
Die Erschöpfung der Fördermittel hat gravierende Folgen für den Wohnungsbau in der Region. Neue Bauvorhaben können nicht mehr gefördert werden, was dazu führt, dass vorzeitige Maßnahmen nicht beginnen können. Bereits baureife Projekte sehen sich erheblichen Verzögerungen oder gar einem Scheitern gegenüber. Steigende Baukosten können zudem dazu führen, dass viele Projekte unwirtschaftlich werden.
Bedrohte Wohnprojekte und dringender Handlungsbedarf
In Poing stehen 108 Wohneinheiten vor dem Aus, während in Ebersberg 70, in Grafing 36, in Vaterstetten 152, in Zorneding 55 und in Anzing 24 Wohnungen betroffen sind. Insgesamt droht der Bau von 445 dringend benötigten, bezahlbaren Mietwohnungen zu scheitern. Die Unterzeichner der Resolution fordern Söder auf, zusätzliche Fördermittel bereitzustellen, um die Finanzierungslücke zu schließen. Bezahlbares Wohnen wird als zentrale soziale und gesellschaftliche Aufgabe betrachtet, und der geförderte Wohnungsbau gilt als eine zentrale Säule einer gerechten Wohnungspolitik.
Kommunen, Bauherren und Wohnungsgesellschaften haben bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Jedoch benötigen sie die notwendige Förderung durch den Freistaat, um diese Ziele zu erreichen und um die Bedarfe der Bevölkerung zu decken. In diesem Zusammenhang ist auch die soziale Wohnraumförderung von Bedeutung, die Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen unterstützen soll, insbesondere kinderreiche Haushalte, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung. Die Förderung zielt darauf ab, bezahlbares Wohnen sicherzustellen, wie es in einem Bericht über die soziale Wohnraumförderung ausgeführt wird.
Im Rahmen dieser sozialen Wohnraumförderung plant der Bund, die finanzielle Unterstützung für sozialen Wohnungsbau und soziale Eigenheimförderung fortzuführen und zu erhöhen. Für den Zeitraum 2022 bis 2028 sind insgesamt 21,65 Milliarden Euro eingeplant, wobei die Mittel für 2022 bei 2 Milliarden Euro, für 2023 bei 2,5 Milliarden Euro und für 2024 bei 3,15 Milliarden Euro liegen. Ab 2025 sind jährlich 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Weitere 500 Millionen Euro jährlich sind seit 2023 für studentisches Wohnen und Wohnen für Auszubildende eingeplant.