
Ein 38-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde am Freitagabend in Kaufbeuren von der Polizei gestoppt. Die Kontrolle fand gegen 17:45 Uhr in der Mauerstettener Straße statt. Dabei stellten die Beamten einen Alkoholgeruch sowie Anzeichen für Drogenkonsum fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 0,8 Promille, und ein Drogenschnelltest verlief positiv. Der Mann war somit unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr unterwegs.
Der 38-Jährige ist der Polizei bereits bekannt und wurde in der Vergangenheit wegen desselben Delikts angezeigt. Zusätzlich fiel der Mann durch ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen auf und war ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs. Der Fahrer muss nun mit einer Strafanzeige und einem empfindlichen Bußgeld rechnen, wie wir-sind-kaufbeuren.de berichtete.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Scooter
E-Scooter sind seit Mai 2019 in Deutschland zugelassen und erfreuen sich großer Beliebtheit. In größeren Städten gibt es Verleihmodelle für E-Roller, die häufig für kurze Strecken genutzt werden. Nutzer sind oft nicht bewusst, dass die gleichen Grenzwerte für Alkohol und Drogen wie beim Autofahren gelten. Bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern drohen ähnliche Strafen wie beim Autofahren, einschließlich des Verlusts der Fahrerlaubnis, wie kanzlei-kuehn.de erklärt.
Die relevanten Normen des Strafgesetzbuches (§§ 316, 315c StGB) gelten für alle Fahrzeuge, einschließlich E-Scootern. Der Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit beim Autofahren liegt bei 1,1 ‰ BAK, während für Fahrräder ein Grenzwert von 1,6 ‰ gilt. Zudem gibt es keine starren Grenzwerte für Fahrten unter Drogeneinfluss; die Fahruntüchtigkeit wird im Einzelfall festgestellt. Dies wurde auch durch ein Urteil des Bayrischen Obersten Landgerichts bekräftigt, das entschied, dass die gleichen Grenzwerte für E-Scooter gelten wie für Autofahrer.