KitzingenMain-Spessart

Sattelzug rammt zwei Autos – Fahrerflucht in Main-Spessart verfolgt!

Ein erheblicher Sachschaden ist am 24. April 2025 in der Lindigsiedlung im Landkreis Main-Spessart verursacht worden, als ein 41-jähriger Fahrer eines Sattelzugs beim Abbiegen zwei geparkte Fahrzeuge streifte. Der Vorfall ereignete sich gegen 10:15 Uhr, als der Fahrer vom Trautenauer Weg nach rechts in die Sudetenstraße abbog. Dabei touchierte er mit dem linken Heck des Aufliegers sowohl einen Skoda als auch einen Seat.

Der Skoda wies deutliche Kratzer an der linken Fahrzeugseite auf, während der Seat, der durch den Aufprall etwa zwei Meter nach hinten geschoben wurde, erheblichen Schaden im vorderen linken Bereich davontrug. Die Schadenshöhe an beiden Fahrzeugen wird auf rund 12.000 Euro geschätzt. Ein Zeuge meldete den Vorfall umgehend der Polizei, die den Sattelzug später in der Schlesierstraße antraf. Am Auflieger des Sattelzugs gab es nur leichte Beschädigungen, mit einem geschätzten Sachschaden von etwa 100 Euro.

Ermittlungen wegen Fahrerflucht eingeleitet

Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. In Deutschland werden täglich hunderte Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Fahrerflucht angestoßen, wie auf anwalt.de berichtet. Fahrerflucht ist im deutschen Recht nach § 142 des Strafgesetzbuches definiert als das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ohne die Person, das Fahrzeug sowie die Art der Beteiligung zu erkennen zu geben.

Betroffene sollten wissen, dass es sich nicht automatisch um Fahrerflucht handelt, wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort warten, ohne dass jemand zur Feststellung bereit ist. Die Polizei empfiehlt, in solchen Fällen zwischen 30 bis 60 Minuten zu warten, während in schwereren Fällen eine längere Wartezeit ratsam ist. Zudem ist ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht ausreichend und ersetzt nicht die Wartepflicht, andernfalls wird dies als Fahrerflucht gewertet.