
Am 6. März 2025 kam es in Kulmbach zu drei verschiedenen Unfallfluchten, die die Polizei nun untersucht. Die Vorfälle ereigneten sich an verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten, wobei der Verursacher in jedem Fall unbekannt blieb.
Der erste Vorfall fand zwischen 08:30 Uhr und 15:30 Uhr in der Schießgrabenstraße statt. Dort wurde ein roter Mercedes, der ordnungsgemäß parkte, vorne links beschädigt. Der geschätzte Sachschaden beläuft sich auf etwa 3.000 Euro. Der oder die Verantwortliche entfernte sich vom Tatort und hinterließ keine Kontaktdaten. Die Polizei Kulmbach bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 09221/609-0.
Weitere Vorfälle in Kulmbach
Der zweite Unfall ereignete sich zwischen 18:00 Uhr und 18:15 Uhr auf dem Parkplatz des Edeka Seidl, Am Goldenen Feld. Ein schwarzer BMW wurde hinten rechts beschädigt, vermutlich durch einen Einkaufswagen. Auch hier entfernte sich der Verursacher, ohne Kontaktdaten zu hinterlassen. Die Polizei sucht Zeugen des Vorfalls.
Der dritte Vorfall fand gegen 12:30 Uhr in der Albert-Ruckdeschel-Straße, an einer Waschstraße, statt. Hier waren ein schwarzer Renault, ein roter Honda und ein grauer Mercedes beteiligt. Der Renault bremste, wodurch der Honda auf ihn geschoben wurde, woraufhin der Mercedes auf den Honda auffuhr. Der Gesamtschaden wird auf rund 3.000 Euro geschätzt. Der Fahrer des Renault setzte seine Fahrt fort und hinterließ keine Personalien. Später konnte die Polizei den Verursacher zu Hause antreffen, und ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Unabhängig von diesen Vorfällen ist es wichtig zu beachten, dass eine Unfallflucht gemäß § 142 StGB schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben kann. Bei bedeutenden Schäden kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Laut rechtlichen Informationen liegt die Grenze für bedeutende Schäden jetzt bei 1.800 Euro, was durch neuere Urteile angepasst wurde, wie [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/unfallflucht-239309.html) berichtete.
Die Ermittlungen der Polizei zu den Unfallfluchten in Kulmbach sind im Gange, und Betroffene oder Zeugen sind angehalten, sich zu melden.