Landau in der Pfalz

Räumungsverkauf in Landau: Schuhhaus Laux schließt nach Tradition!

Heike Laux, Inhaberin des Schuhhauses Laux, schließt ihr Geschäft in der Fußgängerzone in Landau Anfang Juli. Der Räumungsverkauf beginnt am Mittwoch und wird zahlreiche Schuhe in Regalen zur Verfügung stellen. Diese Entscheidung, das Geschäft zu schließen, ist auf mehrere Gründe zurückzuführen, die von der Inhaberin nicht näher erläutert wurden. Der Name Laux hat in der Landauer Region eine lange Tradition und prägt die lokale Einzelhandelslandschaft.

In Verbindung mit der Schließung des Schuhhauses Laux ist es wichtig, die Bestimmungen rund um Räumungsverkäufe zu beachten. Laut [ladenbau.de](https://ladenbau.de/ratgeber/raeumungsverkauf-wegen-geschaeftsaufgabe-das-sollten-sie-beachten/) müssen solche Verkäufe unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschrieben werden, um irreführende Werbung zu vermeiden. Eine Geschäftsaufgabe liegt beispielsweise vor, wenn das Unternehmen aufhört, selbstständig zu bestehen, etwa nach einem Todesfall oder einer Erbschaft.

Regelungen zu Räumungsverkäufen

Räumungsverkäufe können auch im Zuge von Renovierungen oder Umzügen des Geschäfts durchgeführt werden. Bisher war eine Anzeige bei der Industrie- und Handelskammer notwendig, jedoch hat sich diese Regelung geändert. Es ist jetzt entscheidend, dass alle Angaben zu einem Räumungsverkauf der Wahrheit entsprechen, da irreführende Werbung gesetzlich verboten ist.

Es gibt zwar keine klare gesetzliche Vorgabe für die Dauer eines Räumungsverkaufs, jedoch wird empfohlen, dass dieser nicht länger als vier Wochen dauert. Das Transparenzgebot verlangt, dass Informationen zu Rabattaktionen klar und nachvollziehbar sind. Aggressive Werbung, die die Entscheidungsfreiheit der Kunden beeinträchtigt, ist ebenfalls unzulässig. Zudem müssen alle Artikel im Räumungsverkauf in angemessener Menge vorhanden sein, mindestens jedoch für zwei Tage.