Landshut

70 Euro Strafe für No-Show: Kommt jetzt das Ende der leeren Tische?

Die Wirtin des Restaurants Rauchensteiner in Landshut, Manuela Schell, hat eine klare Haltung zu Nichterscheinungen bei Reservierungen: Ab sofort erhebt sie eine No-Show-Gebühr von 70 Euro pro Person. Diese Gebühr wird fällig, wenn Gäste ihre Reservierung nicht einhalten. Mit dieser Maßnahme möchte Schell sich vor unzuverlässigen Gästen schützen, da sie häufig leere Tische hat, nachdem sie anderen Anfragen abgelehnt hat. Die Entscheidung hat gemischte Reaktionen in sozialen Medien ausgelöst, wo sowohl Zuspruch als auch Kritik geäußert wurden. Kritiker bezeichnen die Gebühr als „dreist“ und „gierig“, während andere sie als konsequent empfinden.

Schell betont, dass die Gebühr ausschließlich für große Gruppen gilt, die ein spezielles Menü bestellen. Für à la Carte-Gäste gilt lediglich der Hinweis, dass sie ihre Reservierungen rechtzeitig stornieren sollten. Bereits in der Hotellerie sind Stornogebühren üblich, und es gibt in der Gastronomie keine festgelegte Höhe für solche Gebühren. Simone Bueb von der Verbraucherzentrale für Bayern erkennt einen Trend, Reservierungen nicht mehr als verbindlich anzusehen und unterstützt die Einführung von No-Show-Gebühren.

Wachsende Problematik für Gastronomen

Ein weitreichendes Problem betrifft viele Gastronomen in Deutschland: Leere Tische trotz Reservierungen. Laut einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) NRW kommt es häufig zu erheblichen Umsatzeinbußen, die auf Nichterscheinen oder kurzfristige Absagen von Gästen zurückzuführen sind. Besonders betroffen sind Restaurants im mittleren und höheren Preissegment mit wenig Laufkundschaft. Aktuell erheben bereits zehn Prozent der befragten Gastronomen in NRW eine No-Show-Gebühr, und die Tendenz zeigt steigend.

Ein weiteres Beispiel ist Sarah Bourgeuil, Inhaberin eines Bistros in Düsseldorf, die eine Gebühr von 50 Euro pro Person eingeführt hat, die bei Nichterscheinen oder kurzfristigen Absagen fällig wird, es sei denn, der Tisch kann neu vergeben werden. Bourgeuil berichtet, dass die Gebühr bislang nicht fällig wurde und sie das Gefühl hat, dass diese Maßnahme wirkt. Allerdings hat auch Sebastian Staudinger, ein Gastronom in Düsseldorf, die Einführung einer No-Show-Gebühr nach kurzer Zeit wieder abgeschafft, da es viel Ärger und Vorwürfe der Abzocke gab.

In anderen Branchen wie der Medizin oder Hotellerie sind No-Show-Gebühren üblich, jedoch bisher nicht in der deutschen Gastronomie. Damit Gastronomen eine solche Gebühr erheben können, müssen sie sich an spezifische Vorgaben halten und die Klausel rechtswirksam in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen formulieren. Zudem müssen Gäste nachweisen können, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, andernfalls können sie die Zahlung verweigern. DEHOGA appelliert an die Gäste, Reservierungen verbindlich einzuhalten, da sie für die Gastronomie wichtige Prozesse wie Einkauf und Personalplanung in Gang setzen.