Kriminalität und JustizLandshut

Vandalismus bei DJK Altdorf: Polizei ermittelt nach Verstößen!

Ein Vandalismusvorfall auf dem Sportgelände der DJK Altdorf hat zu erheblichem Sachschaden geführt und den Verein dazu veranlasst, Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Henny Förster berichtete, dass eine Sitzbank-Garnitur mutwillig beschädigt wurde, deren Wiederbeschaffungskosten auf rund 4.000 Euro geschätzt werden. Neben diesem Vorfall wurden auch weitere Schäden in Form von abgeschossener Pyrotechnik, Graffiti-Schmierereien und Container-Aufbrüchen festgestellt.

„Wir erleben immer wieder Vandalismus und Pöbeleien auf unserem Gelände“, erklärte Förster. Der Verein hat aufgrund der anhaltenden Vorfälle den Wunsch geäußert, eine Videoüberwachung einzurichten, die jedoch aus rechtlichen Gründen bislang nicht umgesetzt werden konnte. Zudem wünscht sich die DJK eine verstärkte Polizeipräsenz im und um das Sportgelände. Auf dem Parkplatz werden regelmäßig Böller gezündet, was zur anhaltenden Problematik beiträgt.

Reaktionen und weitere Maßnahmen

Die Marktgemeinde plant außerdem, Mietkosten für die Geschäftsräume des Vereins zu fordern, angestoßen durch das Ergebnis der kommunalen Rechnungsprüfung. Positiv hingegen ist die Genehmigung für den „Waldkindergarten“, der im Vereinsheim einen Schutzraum für Schlechtwetter-Tage einrichten darf.

Die DJK sieht sich nicht nur mit Vandalismus, sondern auch mit steigenden Kosten konfrontiert. Der Bayerische Landessportverband hat die Umlage um zehn Prozent erhöht, was ab 2026 zu steigenden Mitgliedsbeiträgen führen wird. Auch die kommunale Jugendförderung beträgt aktuell nur drei Euro pro Kind. Zudem wird in den nächsten Ratssitzungen über einen Zaun beim Trainings- und Bolzplatz sowie über einen Zuschuss-Antrag für eine Flutlichtanlage bei der Tennisanlage entschieden.

Die Tischtennis-Abteilung des Vereins hat finanzielle Engpässe und denkt über mögliche Sonderbeiträge nach. Trotz dieser Herausforderungen verzeichnet die DJK sportliche Erfolge, insbesondere die Turnabteilung beim Gauwettkampf in Cham und die rhythmischen Gymnastinnen beim Bayern-Cup. Henny Förster kündigte zudem die Hauptversammlung für den 1. Juni an, zu der baldige Berichte eingeholt werden müssen.

In einem anderen Kontext hat das Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln ein Gutachten im Auftrag des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) erstellt, das sich mit vereins- und verbandsschädigendem Verhalten beschäftigt. Dieses Gutachten behandelt die Werte des organisierten Sports und beschreibt, wie solches Verhalten sowohl im Rahmen von Wettkämpfen als auch außerhalb von Vereinsveranstaltungen auftreten kann, wie dshs-koeln.de berichtete.

Das Gutachten definiert vereins- oder verbandsschädigendes Verhalten als entgegen der Interessen eines Vereins oder Verbandes stehend und fordert eine sorgfältige Prüfung jeder Situation vor möglichen Sanktionen. Dies soll eine rechtssichere Handhabung solcher Fälle gewährleisten.