
Im Landkreis Landshut sorgt eine neue Bioabfall-Verordnung für Aufsehen, die die Entsorgung von Biomüll ab dem 1. Mai 2025 regelt. Die bisherigen Missstände bei der Trennung von Bioabfällen und Kunststoffen haben zu einer Verschmutzung des Kompostes geführt, da weiterhin viele Störstoffe in die Biotonne gelangen.
Wie regio-aktuell24.de berichtet, sind Kunststoffe im Biomüll nicht nur unzulässig, sie gefährden auch die Qualität des Kompostes. Die Verordnung sieht vor, dass Bioabfall-Behandler Lieferungen mit zu vielen Störstoffen zurückweisen können. Im Falle einer Rückweisung muss der Biomüll verbrannt werden, was die Entsorgungskosten erhöht. Kompostierbare Kunststofftüten, die oft als umweltfreundlich beworben werden, bringen zusätzlich Probleme mit sich, da ihre Zersetzung zu lange dauert.
Neue Regelungen und deren Auswirkungen
Ab dem 1. Mai 2025 wird die maximal zulässige Menge an Kunststoffen im Bioabfall auf 0,5 Prozent gesenkt, wie bmuv.de berichtet. Diese Vorgaben sind Teil der neuen Bioabfallverordnung, die darauf abzielt, die Verschmutzung von Böden und Gewässern zu reduzieren und die Verbreitung von Mikroplastik zu verhindern. Verbraucher werden aufgefordert, keine Kunststoffprodukte, auch nicht solche, die als biologisch abbaubar beworben werden, in die Biotonne zu werfen.
Die neuen Regelungen richten sich an Abfallbehandler und Betreiber von Behandlungsanlagen, die die Qualität des angelieferten Bioabfalls überprüfen müssen. Bei Überschreitung der festgelegten Obergrenzen für Fremdstoffe sind sie verpflichtet, diese zu entfernen. Während kommunale Abfallbehörden die Einhaltung der Regelungen kontrollieren, sind Sanktionen für Verbraucher, die gegen die Bioabfallverordnung verstoßen, nicht vorgesehen. Trotzdem können Fehlbefüllungen mit zusätzlichen Kosten für die Entsorgung als Restabfall verbunden sein.
Die Novelle der Bioabfallverordnung wurde bereits am 1. Mai 2022 verkündet, weshalb ein Übergang zu diesen strengeren Richtlinien seit geraumer Zeit vorbereitet wird. Bioabfälle machen zwischen 30 und 40 Prozent der Siedlungsabfälle aus, von denen ein Großteil bislang unsachgemäß in der Restabfalltonne entsorgt wird.
Fachleute raten, dass auch Fleischabfälle nicht in den Biomüll gehören, um Probleme wie Schädlingsbefall und Geruchsbelästigung zu vermeiden. Stattdessen sollten Katzenstreu und Fleischabfälle im Restmüll entsorgt werden, um die Qualität des Biomülls zu gewährleisten.