
Der Landkreis Lichtenfels stellt sich für Menschen mit Behinderung unterstützend zur Seite. Unter der Leitung von Rudolf Ruckdeschel, dem Behindertenbeauftragten des Landkreises, wird eine spezielle Sprechstunde angeboten. Diese findet am 23. April 2025 von 9 bis 12 Uhr im Landratsamt Lichtenfels statt. Hier haben interessierte Bürger die Möglichkeit, Fragen zu Förderungen für barrierefreien Hausumbau sowie zur Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen zu stellen. Für telefonische Anfragen steht das Landratsamt unter der Nummer 09571-189020 zur Verfügung. Alternativ können auch E-Mails an rudolf.ruckdeschel@landkreis-lichtenfels.de gesendet werden.
Da viele Menschen mit Behinderung auf passende Wohnmöglichkeiten angewiesen sind, ist die Information über Fördermittel von großer Bedeutung. Die KfW (Kreditinstitut für Wiederaufbau) bietet beispielsweise Unterstützung für selbstgenutztes Wohneigentum an. So können im Rahmen des Wohneigentumsprogramms 124 bis zu 100.000 EUR für den Bau oder Kauf von Immobilien beantragt werden. Förderfähige Kosten beinhalten Baugrundstücke, Baukosten, sowie Kosten für Instandsetzungen und Umbauten. Die KfW fördert zudem barrierereduzierende Maßnahmen durch das Kreditprogramm 159 und Zuschüsse für altersgerechten Umbau, wie [nullbarriere.de](https://nullbarriere.de/foerdermittel-umbau-neubau.htm) berichtete.
Details zu Förderprogrammen
Das Kreditprogramm 159 ermöglicht ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren. Zusätzlich gibt es ein Zuschussprogramm 455-B, welches bis zu 50.000 EUR für barrierereduziert umgebauten Wohnraum bereitstellt. Hierbei sind allerdings bestimmte Einschränkungen hinsichtlich der Kombinierbarkeit der Programme zu beachten. Des Weiteren unterstützen einige Bundesländer spezielle Baudarlehen für Neubauten, die häufig an Einkommensgrenzen gebunden sind, auch für schwerbehinderte Personen.
Um diese Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, ist eine Antragstellung vor Beginn von Bau- oder Kaufverträgen erforderlich. Für einige Förderungen sind Einkommensnachweise sowie Eigenkapital erforderlich, und eine medizinische Beurteilung kann ebenfalls von Relevanz sein. Besondere Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden von den Pflegeversicherungen gewährt, um technische Hilfen im Haushalt zu ermöglichen. Fachratgeber für finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung bieten zudem eine wertvolle Informationsressource.