LichtenfelsSchweiz

Chaos in der Fränkischen Schweiz: Vandalismus, Diebstahl und Trunkenheit!

Am 12. April 2025 wurden im Polizeibericht der Fränkischen Schweiz verschiedene Vorfälle gemeldet, die von Diebstahl bis zu Verkehrsunfällen reichen. Insbesondere folgen einige relevante Ereignisse aus der Region.

In einem Supermarkt in der Ludwigstraße beobachteten Mitarbeiter einen 45-jährigen Mann, der Backwaren im Wert von etwa 10 Euro entwendete. Als er den Laden ohne Bezahlung verließ, wurde die Polizei verständigt.

Verkehrsunfälle und Vandalismus

Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am Donnerstagabend auf einem Feldweg, wo ein 58-jähriger Mitfahrer eines Traktors verletzt wurde. Der Traktorfahrer und seine Lebensgefährtin, die einen Alkoholwert von 1,2 Promille aufwies, waren ebenfalls beteiligt. Der Traktorfahrer selbst wurde mit fast 1,6 Promille kontrolliert.

Des Weiteren wurde ein 42-Jähriger kontrolliert, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Er hatte keinen Versicherungsschutz und war alkoholisiert (0,54 Promille). Ein anderer E-Scooter-Fahrer, 72 Jahre alt, wurde mit 1,3 Promille festgestellt, weshalb auch hier eine Blutentnahme angeordnet wurde.

Am Freitagfrüh wurde ein 18-Jähriger in der Luitpoldstraße beim Vandalismus erwischt. Er besprühte einen Lichtmast mit schwarzer Farbe und leistete Widerstand gegen die Polizei, was zu seinem Sicherheitsgewahrsam führte. Die Spraydosen wurden sichergestellt.

Zusätzlich gab es in der Ampferbacher Straße einen Vorfall, bei dem ein 36-Jähriger mit einem Bagger eine Erdgasleitung beschädigte. Dieser Vorfall führte zu einem Gasaustritt, die Umgebung musste jedoch nicht evakuiert werden.

Gesetzliche Bestimmungen zur Alkoholgrenze

Umfängliche Informationen zu den rechtlichen Aspekten von Alkohol am Steuer in Deutschland bietet GoFreem. Demnach gelten folgende Promillegrenzen:

  • 0,0 Promille: Gilt für Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-Jährige.
  • 0,3 Promille: Kann als „relative Fahruntüchtigkeit“ angesehen werden.
  • 0,5 Promille: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot drohen.
  • 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, die als Straftat gewertet wird.
  • 1,6 Promille: Führerscheinentzug sowie Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung).

Diese Informationen verdeutlichen die strengen Regelungen bezüglich Alkohol im Straßenverkehr und die entsprechenden Konsequenzen, die sich aus Verstößen ergeben können.

Weitere Vorfälle in der Region umfassen Diebstähle, Vandalismus und andere Delikte, die die Polizeiarbeit in den letzten Tagen prägten. Zeugen werden in einigen Fällen zur Mithilfe aufgerufen.