
Im Landkreis Miesbach erhalten Imkervereine jährlich finanzielle Unterstützung in Höhe von 12.000 Euro, um sich im Kampf gegen die Varroa-Milbe, eine seit den 1970er Jahren bestehende Bedrohung für Bienenvölker, zu wappnen. Ein Vertreter der Imkervereine, Ralf Liebler vom Imkerverein Gmund, besuchte jüngst Landrat Olaf von Löwis, um sich für diese Unterstützung zu bedanken. Liebler stellte biotechnische Methoden zur Bekämpfung der Milbe vor, darunter das Ausschneiden befallener Drohnenbrut. Die Behandlung mit Ameisen- und Oxalsäure erweist sich jedoch als kostspielig, da nur zugelassene Tierarzneimittel verwendet werden dürfen.
Henning Fromm, zweiter Vorsitzender des Imkervereins Holzkirchen, Warngau und Umgebung, berichtete über die hohen Kosten, die die Vereinsmitglieder tragen müssen. Zudem wurde in letzter Zeit die Werbung von Stiftung Warentest zur Qualität von Discounter- und Importhonigen kritisiert. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund bezeichnete diese als fehlerhaft. Georg Haslauer vom Imkerverein Miesbach machte auf die Probleme mit preiswerten Mischhonigen aufmerksam, deren industrielle Verarbeitung wertvolle Inhaltsstoffe zerstören kann. Die heimischen Imker streben an, ihr Honigangebot als naturbelassenes Produkt abzugrenzen und dieses entsprechend zu wertschätzen.
Änderungen der Beihilfen für die Varroabekämpfung ab 2025
Die bestehenden Richtlinien zur Beihilfe für die medikamentelle Behandlung von Bienenvölkern gegen Varroose, die bis 2024 gelten, stammen vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie. Bis zu 90% der Gesamtkosten der Maßnahme wurden bis dahin aus Fördermitteln bezuschusst. Diese Förderung wird dabei zu 50% aus Mitteln der Europäischen Union und 50% aus dem sächsischen Haushalt finanziert. Eine Antragstellung auf Förderung erfolgt jährlich durch die Sächsische Tierseuchenkasse (TSK) beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Allerdings hat die Rechtsgrundlage zur Beteiligung an den Kosten der Maßnahme nicht bestanden und wurde aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Übernahme der Finanzierungsanteile durch die TSK nicht allein aus den Beiträgen der Imker generiert werden kann. Es ist wichtig zu beachten, dass weniger als 50% der sächsischen Imker die Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen haben, was als Indiz für die erfolgreiche Anwendung alternativer Methoden wie biologischer Verfahren gewertet werden könnte. Der Vorstand des Landesverbandes der Sächsischen Imker e.V. prüft bereits alternative Behandlungsmethoden, wie Bannwaben oder Verdampfer, um mögliche Fördermöglichkeiten zu identifizieren.