
Am Abend des 18. März 2025 hat die Erbacher Kriminalpolizei in Steinbach einen 30-jährigen Autofahrer kontrolliert. Wie das Polizeipräsidium Südhessen berichtet, geschah dies gegen 20:30 Uhr in der Darmstädter Straße. Bei der Kontrolle wurden deutlich Hinweise auf Drogenkonsum festgestellt. Zudem entdeckten die Beamten eine Plombe mit Kokain, die sofort beschlagnahmt wurde.
Der Fahrer wies deutliche Anzeichen von vorherigem Alkohol- und Kokainkonsum auf und musste sich daraufhin einer Blutentnahme unterziehen. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Er wird sich in einem entsprechenden Strafverfahren verantworten müssen.
Rechtslage bei Drogenfahrten
Drogenfahrten sind nicht nur ein verkehrsrechtliches Problem, sondern können auch erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Betroffenen haben. Laut dem Anwaltspraxis Magazin drohen Drogenfahrern fahrerlaubnisrechtliche Verwaltungsverfahren, Bußgeldverfahren und Strafverfahren nach den §§ 315c und 316 StGB. Dies gilt insbesondere bei rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit.
Die Frage der Fahruntüchtigkeit ist entscheidend. Diese liegt vor, wenn ein Fahrzeug nicht sicher geführt werden kann, was durch die Einnahme von Drogen wie THC, Amphetaminen oder Kokain beeinflusst wird. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass es keine absolute Fahruntüchtigkeit für Drogen wie es sie für Alkohol gibt. Stattdessen müssen konkrete Ausfallerscheinungen festgestellt werden.