Ein dramatisches Kapitel in der Geschichte der Klimaaktivisten hat seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht! Das Landgericht München II hat die Berufungen von drei jungen Aktivisten (19, 20 und 21 Jahre) gegen ein Urteil des Amtsgerichts Ebersberg abgewiesen. Diese Entscheidung bedeutet, dass die Geldstrafen in Höhe von 657 Euro, die im Dezember 2023 verhängt wurden, bestehen bleiben. Die Aktivisten hatten sich im September 2021 während der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) mit einem Transparent von einer Brücke über die Autobahn A 94 abgeseilt, um gegen den Autoverkehr zu protestieren.
Die Situation eskalierte, als die Polizei die Autobahn sperren musste, um die Aktivisten zu schützen, was zu einem kilometerlangen Stau führte und Autofahrer in Rage versetzte. Hunderte von wütenden Fahrern waren gezwungen, über eineinhalb Stunden zu warten, bis die Alpine Bergrettung die Aktivisten von der Brücke holte. Die Reaktionen waren heftig, und es hagelte Anzeigen gegen die Protestierenden. Im Amtsgericht Ebersberg mussten sie sich schließlich verantworten und kämpften mit viel Engagement für ihre Sache.
Berufung ohne Plädoyer
In einem überraschenden Wendepunkt entschieden sich die drei Aktivisten, im Berufungsprozess auf ein Plädoyer zu verzichten. Ihre selbsternannten Rechtsbeistände traten nicht mehr an, was Fragen über ihre Strategie aufwarf. Möglicherweise planen sie, den Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht auszuschöpfen, nachdem sie bereits Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt haben. Dies könnte eine neue Wendung in ihrem Kampf gegen die Strafen bedeuten.
Die Geschichte der Klimaaktivisten ist noch lange nicht zu Ende. Mit der Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzulegen, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird. Die Proteste und die damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen werfen ein Schlaglicht auf die Spannungen zwischen Aktivismus und den Reaktionen der Gesellschaft.