
Am 11. März 2025, gegen 12:30 Uhr, wurde auf der A92 bei Dingolfing in Richtung München ein 61-jähriger Kroate aus Deggendorf von der Polizei gestoppt. Ein Verkehrsteilnehmer hatte zuvor einen Fahrradfahrer auf dem Standstreifen gemeldet, der einen unsicheren Eindruck machte und falsche Personalien angab. Bei der Kontrolle bemerkten die Polizisten alkoholischen Geruch und ordneten eine Blutentnahme im Krankenhaus an. Infolgedessen werden Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr sowie wegen falscher Namensangabe erwartet. Das Fahrrad des Mannes wurde sichergestellt, da die Eigentumsverhältnisse unklar sind, wie idowa.de berichtete.
Trunkenheit am Steuer ist serious und zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Fahrradfahrer, die alkoholisiert fahren, machen sich strafbar. Die Studie des Auto Club Europa (ACE) zeigt, dass bei jedem achten Fahrradunfall Alkohol und/oder Drogen im Spiel sind. Dies steht im Vergleich zu jedem 22. Autounfall, bei dem ebenfalls Alkohol- oder Drogeneinfluss festgestellt wird. Nach § 316 StGB gilt ein Fahrrad als Fahrzeug, und bei alkohol- oder drogenbedingter Fahrunfähigkeit sind Strafen vorgesehen. Ab 1,6 Promille ist eine absolute Fahruntauglichkeit gegeben, während bei geringeren Werten Ausfallerscheinungen nachzuweisen sind. Dies sind wichtige Details, die anwalt.de zur Thematik aufgeführt hat.