
Ein betrunkener Fahrradfahrer hat am 11. März 2025 für Aufregung auf der Autobahn A92 bei Dingolfing gesorgt. Kurz nach 12:30 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer der Polizei einen unsicheren Radfahrer, der auf dem Standstreifen in Richtung München fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich um einen 61-jährigen Kroaten aus Deggendorf handelte.
Die Polizisten bemerkten sofort den Alkoholgeruch des Mannes, der zudem falsche Personalien angab. Aufgrund seiner Auffälligkeiten wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus angeordnet. Der Radfahrer sieht sich nun Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr sowie falscher Namensangabe gegenüber. Darüber hinaus wurde sein Fahrrad sichergestellt, da die Eigentumsverhältnisse unklar waren, wie auf idowa.de berichtet.
Rechtsfolgen für betroffene Fahrradfahrer
Die rechtlichen Konsequenzen für Fahrradfahrer, die unter Alkoholeinfluss fahren, sind präzise geregelt. Gemäß einer Studie des Auto Club Europa (ACE) sind bei jedem achten Fahrradunfall Alkohol und/oder Drogen beteiligt, während dies bei Autounfällen nur jedem 22. zugeschrieben wird. Ein Fahrrad gilt rechtlich als Fahrzeug, wodurch der Fahrer bei alkohol- oder drogenbedingter Fahrunfähigkeit strafbar gemacht werden kann. Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille gilt eine absolute Fahruntauglichkeit; darunter müssen Ausfallerscheinungen vorliegen, wie anwalt.de erklärt.
Obwohl Fahrradfahrer nicht der Gefahr des Führerscheinentzugs oder Fahrverbots ausgesetzt sind, können sie dennoch aufgrund falschen Verhaltens im Straßenverkehr mit Ordnungswidrigkeiten und möglichen Bußgeldern rechnen. Bei Verdacht auf relevante Verstöße muss zudem die Fahrerlaubnisbehörde informiert werden, die entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.