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München: 69-Jähriger vor Gericht wegen unerlaubtem Cannabis-Anbau!

Die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuen Cannabis-Gesetz der Bundesregierung werfen Licht auf eine bemerkenswerte Anklage gegen einen 69-jährigen Mann aus München. Robert A. steht vor dem Amtsgericht Torgau, nachdem er beschuldigt wurde, vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes fünf Cannabis-Pflanzen angebaut zu haben.

Zum 1. Juli 2024 tritt ein Gesetz in Kraft, das es Privatpersonen erlaubt, bis zu drei Cannabis-Pflanzen anzubauen und bis zu 30 Gramm Cannabis zu besitzen. Robert A. hingegen hatte bereits zuvor fünf Pflanzen in einem Gewächshaus eines Nachbarn in Naundorf angepflanzt. Diese Pflanzen wurden von Gemeindearbeitern entdeckt, die beim Mähen des Grases auf einem öffentlichen Grundstück auf sie stießen und daraufhin die Bürgermeisterin informierten.

Anklage und Verhandlung

Am 5. Juli 2024 erntete die Polizei die fünf Pflanzen, die insgesamt 61,8 Gramm Cannabis enthielten, was die erlaubte Menge überschreitet. Während der Verhandlung äußerte sich Robert A. nicht direkt zur Anklage, verwies jedoch darauf, dass er regelmäßig im Nachbargarten Gras mäht. Fred L., der Vorstandsvorsitzende der Gartensparte, bestätigte, dass er Robert A. nicht bei der Pflege der Pflanzen beobachtet hatte und dass der Verein solche Vorfälle nicht unterstützen wolle. Von den fünf Pflanzen enthielten nur drei den berauschenden Wirkstoff THC, mit einem Gesamtgewicht von 40 Gramm.

Die Strafrichterin schlug vor, das Verfahren wegen geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse einzustellen, was sowohl die Zustimmung des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft erfordert. Robert A. äußerte den Wunsch, die Angelegenheit zu beenden, während die Staatsanwältin eine endgültige Entscheidung über die Verfahrenseinstellung noch ausstand.

Änderungen durch das neue Cannabis-Gesetz

Doch nicht nur Robert A. ist von den Regelungen des neuen Gesetzes betroffen. Das Cannabisgesetz regelt auch, wie mit früheren Verstößen umgegangen wird. Viele Menschen fragen sich, ob ihre Vorstrafen wegen des Besitzes oder Konsums von geringen Mengen Cannabis gelöscht werden können. Das Gesetz ermöglicht es in vielen Fällen, alte Verstöße zu löschen, sofern diese innerhalb der neuen gesetzlichen Grenzen liegen, beispielsweise bei einem Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis.

Betroffene müssen jedoch einen Antrag auf Löschung stellen, da der Prozess nicht automatisch erfolgt. Die zuständigen Behörden prüfen diese Anträge unter Berücksichtigung des Umfangs des Verstoßes sowie der heutigen Strafbarkeit. Für schwerwiegendere Verstöße, beispielsweise im Handel mit Cannabis oder beim Besitz großer Mengen, sieht das Gesetz keine Löschung vor, sodass Betroffene mit den Folgen ihrer Verurteilungen leben müssen, wie anwalt.de berichtete.