Passau

Forderung nach Tempo 60 in Passauer Reischlkurve: Sicherheit im Fokus!

Ein Antrag zur Reduzierung des Tempolimits auf 60 km/h in der Passauer Reischlkurve wurde von Grünen-Stadtrat Matthias Weigl eingebracht. Weigl strebte einen fraktionsübergreifenden Antrag an, fand jedoch keine Unterstützung. Der Oberbürgermeister Dupper wurde gebeten, das Thema im Ordnungsausschuss zu erörtern, während die Verwaltung aufgefordert wurde, Schritte für eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuleiten.

Das geplante Tempolimit soll auf der B 12 im Bereich Lüfteneck (Reischlkurve) sowie auf der Georg-Philipp-Wörlen-Straße gelten, es sei denn, der Geschwindigkeitslimit liegt bereits bei 50 km/h. Weigl argumentiert, dass die hohen Geschwindigkeiten in dieser Region zu einer Lärmbelastung im Ilztal und Grubweg führen. Er weist darauf hin, dass ein Tempo von 60 km/h auf 500 Metern nur zehn Sekunden länger in Anspruch nimmt als höhere Geschwindigkeiten und bezeichnet die Maßnahme als „verhältnismäßig und vertretbar“.

Reaktionen und Herausforderungen

Die Verwaltung hat auf eine schalltechnische Untersuchung von 2014 verwiesen, die keine Überschreitungen der Sanierungsgrenzwerte für Schallschutz feststellt. Zuvor hatte der Ordnungsausschuss ein Tempolimit von 60 km/h auf einem anderen Teilstück der B 12 beschlossen, was Weigl dazu veranlasste, zu fragen, warum ein solches Limit an der Reischlkurve nicht ebenfalls möglich sein sollte. Die Umsetzung des Tempolimits bleibt jedoch fraglich, da das Staatliche Bauamt für Bundesstraßen zuständig ist. Zudem gab es bislang keine Maßnahmen auf der Hammerbachtalbrücke, trotz eines Stadtratsbeschlusses.

Parallel zu diesen Entwicklungen befasst sich das Umweltbundesamt mit der Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen sowie einer Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf Außerortsstraßen. Diese Maßnahmen sollen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und Vorteile wie die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Minderung von Lärm- und Schadstoffemissionen bieten, wie das Umweltbundesamt erörtert.