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Regensburgs Stadtrat stoppt Kaufhof-Übernahme: Klare Zeichen gegen Investoren!

Der Stadtrat von Regensburg hat entschieden, das leerstehende Kaufhof-Gebäude nicht über das Vorkaufsrecht zu erwerben. Diese Entscheidung wurde am Donnerstagabend mit großer Mehrheit getroffen. Stattdessen wurden neue Strategien beschlossen, um den angeblichen Plänen für ein islamisches Kultur- und Einkaufszentrum entgegenzuwirken. Der Stadtrat plant, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen, in dem das Kaufhof-Gebäude steht. Dieses Vorhaben erhielt einstimmige Zustimmung aller Fraktionen, außer der CSU.

Im Rahmen dieser Maßnahmen sollen bestimmte Nutzungen des Gebäudes ausgeschlossen werden. Zunehmende Zweifel an den Plänen angeblicher Investoren aus dem Nahen Osten wurden laut. Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD) äußerte die Befürchtung, dass diese Pläne als Druckmittel gegenüber der Stadt verwendet werden könnten. Ein Banner mit der Aufschrift „Happy Ramadan“ wurde als Provokation wahrgenommen und hing am Donnerstag nicht mehr an der Fassade des Gebäudes. Die Stadt hat es nicht entfernt.

Regelungen und Möglichkeiten für das Gebäude

Eine Privatperson aus Israel tritt als möglicher Käufer des Kaufhofs auf, jedoch konnte die Stadt keinen Kontakt zu dieser Person herstellen. Recherchen zeigen, dass es sich nicht um eine Person muslimischen Glaubens handelt und es bestehen Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit laut Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer. Sie betont die Notwendigkeit eines „Frequenzbringers“ mit unterschiedlichen Nutzungen für das Gebäude, das seit Mitte August 2022 leersteht.

Die Stadt Regensburg plant, die Nutzung der ehemaligen Galeria Kaufhof in der Altstadt künftig zu steuern. In einem Bebauungsplan, dem der Stadtrat am Donnerstag zustimmen soll, wird das Ziel verfolgt, ein islamisches Kultur- und Einkaufszentrum zu verhindern. Die Satzung für das Sanierungsgebiet „Zentrale Fußgängerzone“ wird präzisiert, um einen Einfluss auf die künftige Nutzung des Gebäudes zu sichern. Das Vorkaufsrecht, das die Stadt bis zum 10. März ziehen könnte, wird voraussichtlich nicht genutzt.

Der Bebauungsplan sieht das Kaufhof-Gebäude als „Sondernutzungsgebiet“ vor, mit einem verbindlichen Nutzungskatalog. Dieser schließt ohne Genehmigung bauliche Veränderungen sowie wertsteigernde Maßnahmen aus. Eine 58-seitige Kurzstudie empfiehlt eine multifunktionale Nutzung des Kaufhof-Gebäudes, einschließlich Vorschlägen für Supermärkte, Dienstleistungen, großflächigen Einzelhandel sowie medizinische und soziale Einrichtungen. Pläne für ein muslimisches Kulturkaufhaus werden in den Vorlagen nicht erwähnt, und der Entwurf schließt eine funktionale Monostrukturierung aus.

Der Kaufvertrag zwischen Kaufhof Regensburg GmbH und anonymen Investoren sieht einen Kaufpreis von 30 bis 40 Millionen Euro vor und enthält Rücktritts- sowie Ausstiegsklauseln, was der Stadt die Möglichkeit eröffnen könnte, bei einem Rücktritt der Investoren über einen „freihändigen“ Kauf durch regionale Investorengruppen nachzudenken.