Rosenheim

Alarm im Landkreis Rosenheim: Hohe Waldbrandgefahr und Verbot von Feuern!

Im Landkreis Rosenheim ist aufgrund des trockenen Wetters eine hohe Waldbrandgefahr festgestellt worden. Das Landratsamt hat Maßnahmen ergriffen, um die Bevölkerung zu schützen und auf die Risiken aufmerksam zu machen. Ein Verbot von Daxenfeuern wurde ausgesprochen, das sich an der Verordnung über die Verhütung von Bränden orientiert. Zudem ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern zu Wäldern bei der Nutzung offener Feuer einzuhalten.

Offene Feuerstätten müssen jederzeit überwacht werden, und alle Feuer und Glut sind beim Verlassen der Feuerstätte zu löschen. Des Weiteren wird eindringlich darauf hingewiesen, dass Glas nicht in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden sollte, um den Brennglaseffekt zu vermeiden. Ausflügler werden aufgefordert, nur ausgewiesene Parkplätze zu nutzen, damit die Zufahrten in die Wälder freibleiben, da heiße Katalysatoren Grasflächen entzünden können. Laut der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes zeigen sich im Landkreis Rosenheim Gefahrenstufen von 3 und 4, was einer mittleren bis hohen Waldbrandgefahr entspricht, wie innpuls.me berichtete.

Waldbrandgefahr im Frühling

Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Waldbrandgefahr in der Region aufgrund des trockenen Winters extrem hoch ist. Der Frühling gilt als besonders kritische Zeit für Waldbrände, da vertrocknete Biomasse, wie trockene Schlagvegetation und Blätter, die schnelle Ausbreitung von Bränden begünstigt. Der Bezirkshauptmann hat in diesem Zusammenhang eine Verordnung erlassen, die das Entzünden von Feuer und das Rauchen im Wald sowie in Waldnähe verbietet. Dieses Verbot gilt ausdrücklich, wenn die klimatischen Verhältnisse die Ausbreitung eines Waldbrandes fördern.

Bei Verstößen gegen diese Verordnung drohen Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder Arrest von bis zu vier Wochen. Die Regelung trat am 21. März 2023 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Oktober 2023, wie ff-untergralla.at darlegte.