Bad KissingenSchweinfurt

Schock in Motten: Verkehrspolizei entdeckt Hundewelpen im Kofferraum!

In der Nacht zu Donnerstag kam es in Motten im Landkreis Bad Kissingen zu einem bemerkenswerten Vorfall. Beamte der Verkehrspolizei Schweinfurt–Werneck führten gegen 02:20 Uhr eine Fahrzeugkontrolle auf der A 7 durch. Bei der Kontrolle fanden sie einen illegal transportierten Hundewelpen im Kofferraum eines Autos mit rumänischer Zulassung. Der Welpe, etwa acht Wochen alt, war ohne die erforderlichen offiziellen Papiere, die gegebenenfalls den Impfstatus und den Gesundheitszustand des Tieres nachweisen sollten.

Der Fahrer des Fahrzeugs, ein 32-jähriger Mann, konnte keine entsprechenden Dokumente vorlegen, was die Rechtslage deutlich machte: Für eine legale Einfuhr von Tieren nach Deutschland sind solche Nachweise unerlässlich. Infolgedessen wurde der Hundewelpe sichergestellt und befindet sich nun in der Obhut der Polizei.

Hintergrund zum illegalen Welpenhandel

Der Vorfall in Motten ist nicht isoliert. Wie auf der-tieranwalt.de berichtet wird, betrifft der illegale Hundewelpenhandel häufig Importe aus dem Ausland. Diese Welpen sind oft zu jung, schwach, nicht geimpft und unzureichend sozialisiert. Zudem sind die Haltungsbedingungen der Elterntiere in vielen Fällen tierschutzwidrig. Die Herkunft der Welpen wird häufig verheimlicht, indem inländische Herkunft vorgetäuscht wird.

Die Dunkelziffer beim illegalen Welpenhandel ist hoch. Verstöße gegen tierschutz- und tierseuchenrechtliche Anforderungen werden oft durch Hinweise aus der Bevölkerung oder durch Polizeikontrollen aufgedeckt. Käufer sollten beim Kauf von Welpen besonders vorsichtig sein und keine Tiere aus Mitleid erwerben, um den illegalen Handel nicht zu unterstützen.

Zu den Indizien für illegalen Welpenhandel gehören fehlende Begleitpapiere wie EU-Heimtierausweise oder Impfpässen, Ungereimtheiten bei Eintragungen eines ausländischen Tierarztes sowie ein Verkauf direkt „aus dem Kofferraum“. Auch ein deutlich unter dem Marktpreis liegender Verkaufspreis kann ein Warnsignal sein. Der Tierschutz sieht vor, dass Welpen erst im Alter von über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden dürfen, und die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen muss gewährleistet sein.