Kriminalität und JustizSchweinfurt

Schweinfurt erschüttert: Missbrauchsfall im Kinderheim vor Berufung!

In einem Kinderdorf in Unterfranken wurden zwei Männer wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Minderjährigen verurteilt. Die Taten, die sich zwischen 1999 und 2000 ereigneten, betrafen Opfer im Alter von etwa elf bis 15 Jahren. Der ältere Angeklagte, Jahrgang 1970, erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren, während der jüngere Angeklagte, geboren 1981, zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt wurde, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie Infranken berichtete.

Die Übergriffe fanden in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände, im Jugendgebäude des Kinderheims und auf einer Almhütte in Österreich statt. Der jüngere Angeklagte war zunächst Sohn der Einrichtungsleiterin und später als Erzieher tätig, während der ältere Angeklagte nicht erzieherische Tätigkeiten im Heim verantwortete. Beide Angeklagte plädierten auf Freispruch, jedoch forderten Staatsanwaltschaft und Nebenklage geeignete Haftstrafen, wie auch Süddeutsche berichtete.

Berufung und Rechtsmittel

Aktuell hat der ältere Angeklagte Berufung gegen das Urteil eingelegt, während der jüngere Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtet hat. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch in Berufung gegangen. Das Berufungsverfahren wird vor dem Landgericht Schweinfurt stattfinden. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.