
In Starnberg haben die Stadträte eine Verkehrsberuhigung in Form von Tempo 30 in bestimmten Straßen befürwortet. Dieses Vorhaben konzentriert sich besonders auf den Ortsteil Söcking, wo die gesamte Ortsdurchfahrt verkehrsberuhigt werden soll. Der Vorschlag umfasst eine Tempobeschränkung zwischen der Einmündung An der Bohle und der Bushaltestelle Bründlwiese auf der Kreisstraße, wie Süddeutsche.de berichtete.
Bereits im Dezember befasste sich der Stadtrat mit der Frage nach Tempobegrenzungen und dem Einsatz von Flüsterasphalt. Die Stadtverwaltung hat das Thema nun aufgegriffen, jedoch mit einem ernüchternden Ergebnis. Eine Tempobeschränkung nach Straßenverkehrsordnung ist nur möglich, wenn häufige Unfälle oder gefährliche Situationen durch Geschwindigkeit nachgewiesen werden können. Die Polizei vermeldete jedoch 13 Unfälle in den letzten fünf Jahren auf der Andechser Straße, ohne dass ein Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen bestand. Der Zustand der Fahrbahn und die Kurvenführung lassen Geschwindigkeiten über 40 km/h kaum zu.
Rechtslage und zukünftige Entwicklungen
Die Hoffnung auf die Einführung von Tempo 30 hängt von einer geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung ab, die Mitte März erwartet wird. Fachstellen, darunter die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde sowie die Polizei, entscheiden über die Klassifizierung von „hochfrequentierten Schulwegen“. Zudem werden Verhandlungen mit dem Freistaat über den Einsatz von Flüsterasphalt für die Andechser und Hanfelder Straße geführt.
Die bevorstehende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) könnte bedeutende Veränderungen für Tempo-30-Zonen mit sich bringen, wie ADFC.de erläuterte. Diese erleichtert unter anderem die Anordnung von Tempo 30 an Schulen, Kitas und Krankenhäusern, auch auf Bundesstraßen. Tempo-30-Zonen können nun auch an Spielplätzen und Zebrastreifen eingerichtet werden. Außerdem können Lücken zwischen bestehenden Tempo-30-Strecken bis zu 500 Meter geschlossen werden.
Für geschützte Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in geschlossenen Ortschaften vorgesehen. Interessanterweise entfällt der Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage an sensiblen Einrichtungen, was die Implementierung von Tempo 30-Zonen erheblich vereinfacht. Städte wie Hamburg haben bereits Richtlinien zur einheitlichen Anordnung von Tempo 30 erlassen, die an allen Wochentagen rund um die Uhr gelten.