
Die Thüringer Brombeer-Koalition (CDU, BSW, SPD) hat auf Kritik von Gemeinschaftsschulen reagiert und plant Änderungen in der Schulordnung. Gemeinschaftsschulen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, selbst zu bestimmen, wann sie Versetzungsentscheidungen treffen. Laut dem Bildungsminister Christian Tischner (CDU) wird es Ausnahmen beim Sitzenbleiben geben, die in der neuen Schulordnung für Gemeinschaftsschulen verankert werden sollen.
Ab der sechsten Klasse gelten die Versetzungsentscheidungen für alle Schularten. Gemeinschaftsschulen werden außerdem die Möglichkeit haben, das Sitzenbleiben in den Klassen sechs und sieben einzuführen. Die Entscheidung über das Sitzenbleiben soll künftig von Schulkonferenzen getroffen werden. Der erste Entwurf zur Schulordnung hatte zuvor erheblichen Widerstand von Gewerkschaften, Gemeinschaftsschulen und der Linken erfahren, da Kritiker befürchten, dass reformpädagogische Konzepte durch die Wiedereinführung des Sitzenbleibens ab Klasse sechs gefährdet werden.
Neue Bewertungsmechanismen
Zusätzlich zur Reform der Versetzungsentscheidungen stießen auch die Pläne zur Einführung von Kopfnoten für Verhalten und Mitarbeit auf Kritik. Tischner erklärte, dass der erste Entwurf stark am Koalitionsvertrag orientiert war und dass es nun darum gehe, die Details zu klären. Ab der ersten Klasse sollen Kopfnoten eingeführt werden, wobei das Ministerium an einem Kriterienkatalog für Lehrerinnen und Lehrer arbeitet.
Aus der Jenaplan-Schule, einer der über 80 Gemeinschaftsschulen in Thüringen, meldete sich Schulleiter Frank Ahrens zu Wort. Er betonte die Wichtigkeit eines angstfreien und druckfreien Lernweges für Schüler. Ahrens sah in einer angstfreien Lernatmosphäre eine Möglichkeit, um bessere Ergebnisse in zentralen Prüfungen zu erreichen. An vielen der Gemeinschaftsschulen werden Noten erst zu einem späteren Zeitpunkt vergeben. Die Brombeer-Koalition setzt sich für eine klarere Beurteilung der Leistungen ein und verfolgt das Prinzip „Fördern und Fordern“. Der Koalitionsvertrag sieht darüber hinaus eine verstärkte Berücksichtigung von Sozialnoten (Kopfnoten) und Versetzungsentscheidungen vor und betont die Relevanz individueller Schulentwicklungen vor Ort.