
Die Gemeinde Bernbeuren hat den Jahresbeitrag für die Musikschule Pfaffenwinkel drastisch erhöht. Ab sofort müssen Eltern für die musikalische Ausbildung ihrer Kinder statt 300 nun 1000 Euro aufbringen, was mehr als eine Verdreifachung darstellt. Diese Entscheidung wurde auf einen Antrag von Vertretern der Musikschule hin gefällt, wie Merkur berichtete.
Bürgermeister Karl Schleich erklärte, dass die Musikschule auf eine Unterfinanzierung aufmerksam gemacht habe. Die Musikschule bietet vor Ort Unterricht für rund 80 Kinder in Bläser- und Percussionklassen an und fördert damit die Gemeinschaft unter den jungen Musikanten. Einige Schüler werden später Mitglieder der Bernbeurener Musikkapelle, was den Nachwuchs der Kapelle sichert. Diese stellt den Schülern zwar Instrumente zur Verfügung, kann jedoch die Ausbildung nicht alleine finanzieren. Die Gemeinde unterstützt die Musikschule durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Betriebskosten für den Unterricht. Eltern der Musikschüler zahlen monatlich etwa 40 Euro für den Unterricht. Gemeinderätin Silvia Morasch bezeichnete die Beitragserhöhung als angemessen, um den Musikunterricht für die Eltern erschwinglich zu halten.
Neuregelung der Zuschüsse für Musikunterricht
Im angrenzenden Immendingen wird die Bezuschussung für qualifizierten Musikunterricht neu geregelt. Ab Sommer 2018 erhalten Eltern von Kindern, die bei ausgebildeten Musiklehrern unterrichtet werden, einen Festbetragszuschuss von 19 Euro pro Monat. Diese Regelung ermöglicht es allen Eltern, nicht nur denen der Tuttlinger Musikschule, von dem monatlichen Zuschuss zu profitieren, wie Schwäbische berichtete.
Zuvor hatte die Gemeinde Immendingen eine Zusammenarbeit mit der Musikschule Tuttlingen aufgegeben, erlaubte jedoch weiterhin den Unterricht an dieser Schule sowie Zuschüsse für andere Musikausbildungen. Der Gemeinderat beschloss, den Zuschuss von 17 auf 19 Euro pro Schüler zu erhöhen und den Zuschuss für musikalische Früherziehung von 4 auf 5 Euro pro Monat und Schüler anzuheben. Die neuen Regelungen gelten zunächst als Übergangslösung für ein Jahr und laufen mit Ende des Schuljahres 2017/18 aus. Ab dem nächsten Jahr wird die Abrechnung verändert gestaltet, und die Gemeindeverwaltung erhält die Adressen der Eltern von der Musikschule für die direkte Überweisung des Zuschusses.