Weilheim-Schongau

Verkehrsrowdys auf der A95: Lebensgefährliche Manöver erschüttern Penzberg!

Im Landkreis Weilheim-Schongau kam es am Samstag, dem 1. März 2025, zu mehreren gefährlichen Verkehrsunfällen auf der Autobahn A 95. Laut einem Bericht von Merkur gefährdete ein 65-jähriger Fahrer aus dem südlichen Landkreis, der mit einem metallic-hellblauen VW Caddy unterwegs war, zahlreiche Verkehrsteilnehmer, indem er im dichten Verkehr mehrere Fahrzeuge auf der rechten Seite überholte. In einem kritischen Moment überholte er zudem einen 44-jährigen Audifahrer aus Taufkirchen kurz vor der Ausfahrt Penzberg/Iffeldorf, was beinahe zu einer Kollision führte. Der Tatvorwurf lautet auf Gefährdung des Straßenverkehrs, was mit möglichen Konsequenzen wie Geldstrafe, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis einhergehen könnte.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich gegen 12.30 Uhr am selben Tag, als ein Fahrer eines schwarzen VW Touran mehrere Verkehrsteilnehmer rechts überholte und einem 24-jährigen Mann aus Garmisch-Partenkirchen mit minimalem Abstand folgte. Dieser Fahrer betätigte permanent die Lichthupe, um den anderen Verkehrsteilnehmer zum Platzmachen zu nötigen, was als Nötigung gewertet wird. Auch hier drohen Geldstrafe und Fahrverbot.

Rechtliche Konsequenzen für aggressives Fahrverhalten

Parallel zu diesen Vorfällen berichtet Bussgeldsiegen über eine gerichtliche Entscheidung zur Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund von hohem Aggressionspotenzial des Antragstellers. Das Verwaltungsgericht München hat die Beschwerde eines Einzelunternehmers aus dem Gartenbau, der auf seinen Führerschein angewiesen war, gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis zurückgewiesen. Die Entscheidung stützte sich auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten, das auf mehrere Straftaten zwischen 2012 und 2019 basierte.

Das Gericht stellte fest, dass der Antragsteller aufgrund wiederholter Verstöße gegen das Verkehrs- und Strafrecht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft werden muss. Die Entziehung der Fahrerlaubnis, die am 23. Juni 2022 erfolgte, wurde als rechtmäßig erachtet. Das Beschwerdeverfahren hatte einen Streitwert von 7.500 Euro und ist nun unanfechtbar.