Weilheim-Schongau

Waghalsige Überholmanöver: Polizei sucht Zeugen auf der A95!

Am Samstag, dem 1. März 2025, ereigneten sich auf der Autobahn A95 bei Iffeldorf und Seeshaupt zwei gefährliche Vorfälle, die die Polizei auf den Plan rief und um Zeugen bittet. Der erste Vorfall geschah gegen 11:55 Uhr, als ein 65-jähriger Fahrer aus dem südlichen Landkreis Weilheim-Schongau in einem metallic-hellblauen VW Caddy ein waghalsiges Überholmanöver über die rechte Fahrspur ausführte. Dabei überholte er einen 44-jährigen Audi-Fahrer aus Taufkirchen und scherte knapp vor ihm wieder ein, was nur durch die rechtzeitige Reaktion des Audi-Fahrers zu einer Vermeidung einer Kollision führte. Der Caddy-Fahrer setzte seine riskanten Überholmanöver fort, was zu einem Tatvorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs führen könnte. Mögliche Konsequenzen für den Fahrer sind eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis, wie Merkur berichtete.

Der zweite Vorfall trat etwa eine halbe Stunde später, um 12:30 Uhr, in der Nähe der Ausfahrt Seeshaupt im Gemeindebereich Eurasburg auf. Ein 55-jähriger Fahrer aus dem Landkreis Weilheim-Schongau fuhr mit einem schwarzen VW Touran und überholte mehrere Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig auf der rechten Seite im dichten Verkehr. Diese riskante Fahrweise nötigte einen 24-jährigen Mann aus Garmisch-Partenkirchen dazu, ihm Platz zu machen, nachdem er mit sehr geringem Abstand hinter ihm herfuhr und Lichthupe gab. Für dieses Verhalten wird eine Nötigung angenommen, die ebenfalls mit einer Geldstrafe oder einem Fahrverbot geahndet werden könnte.

Rechtliche Einordnung von Straßenverkehrsdelikten

Die Vorfälle werfen wichtige Fragen zu Straßenverkehrsdelikten auf. Laut einer umfassenden Analyse zu rechtlichen Aspekten im Straßenverkehr bezieht sich § 315c des Straßenverkehrsgesetzes auf die Gefährdung des Straßenverkehrs, was in solchen Situationen wie beschrieben zutrifft. Diese gesetzlichen Regelungen dienen dem Schutz der Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr sowie dem Leben und der körperlichen Unversehrtheit von Verkehrsteilnehmern. Besonders relevant sind die Paragraphen, die eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erfassen, was hier deutlich zu erkennen ist, wie auch Juracademy darlegte.