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Schrottautos vor Polizeiwache: Warum bleibt der Müll liegen?

Im Mainfrankenpark in Dettelbach stehen vier stark beschädigte Autos, die seit Wochen oder Monaten in einer öffentlichen Parkbucht abgestellt sind. Laut mainpost.de sind die Fahrzeuge vermüllt und von Unkraut umgeben. Der Moosbelag auf den Scheiben lässt darauf schließen, dass sie über einen längeren Zeitraum nicht bewegt wurden. Besonders auffällig ist, dass sich die Autos in unmittelbarer Nähe einer Polizeiwache befinden, wo die Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried tätig ist.

Die vier Fahrzeuge umfassen einen signalroten Ford Galaxy, der Kleidung auf den Sitzen liegen hat, einen grauen Opel Astra mit einer Reparaturrechnung über 360,64 Euro vom 5. Oktober 2024, einen blauen Seat Alhambra sowie einen silbergrauen Peugeot 307, der mit Bettzeug auf der Rückbank ausgestattet ist. Während alle Scheiben intakt sind und keine Flüssigkeiten auslaufen, haben die Polizeibehörden bereits die Besitzer wegen fehlender Versicherung und unklarer Papiere kontaktiert, allerdings sind die Fahrzeuge nicht polizeilich sichergestellt. Drei der vier Autos tragen polnische Kennzeichen und haben einen Aufkleber, der zur Entfernung auffordert. Vor einer möglichen Abschleppmaßnahme muss jedoch eine Frist von mehreren Wochen abgewartet werden.

Problematik der Schrottfahrzeuge

Die Situation in Dettelbach spiegelt ein größeres Problem wider, das auch in anderen Städten auftritt. Wie schwarzwaelder-bote.de berichtet, gibt es in Lahr eine zunehmende Anzahl von Schrottfahrzeugen, die illegal auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Diese Fahrzeuge sind oft nicht zugelassen und gelten als illegal entsorgt, was die Gemeinden mit hohen Kosten belastet.

Der Oberbürgermeister von Lahr, Markus Ibert, bezeichnete das Abstellen solcher Fahrzeuge als illegale Müllentsorgung. Abgemeldete Autos auf öffentlich gewidmeten Straßen werden als unerlaubte Sondernutzung behandelt und bedeuten ein Verwarnungsgeld von 55 Euro. Der Kommunale Ordnungsdienst bringt in solchen Fällen einen roten Punkt an und setzt eine Frist zur Entfernung des Fahrzeugs. Nach Ablauf dieser Frist wird das Fahrzeug abgeschleppt, was mit Kosten von etwa 250 Euro verbunden ist. Oftmals gestaltet sich die Ermittlung des Fahrzeughalters jedoch schwierig, was die Stadt finanziell belastet.