BerlinMitte

Betrug im Immobilienmarkt: Gericht beschlagnahmt 58 Luxusobjekte!

In einer bedeutenden Entscheidung hat das Landgericht Berlin die Einziehung von 58 Immobilien angeordnet, die sich im Eigentum der Familie Remmo befinden. das Gericht reagierte damit auf den Verdacht der Geldwäsche, der bereits seit sieben Jahren im Raum steht. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Jahr 2016 die Beschlagnahme von insgesamt 77 Immobilien der Familie wegen Geldwäsche-Verdachts angeordnet. Allerdings waren die Ermittlungen im Jahr 2021 gescheitert, da es an ausreichenden Beweisen mangelte.

Kürzlich beantragte die Staatsanwaltschaft erneut die Einziehung der Immobilien, und in drei Fällen war dies auch bereits erfolgreich. Das Landgericht hat nun die Einziehung weiterer 58 Objekte angeordnet, die sich in den Stadtteilen Neukölln, Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming befinden. Die Mehrheit dieser Immobilien gehört der 43-jährigen Zeinab F. und der 41-jährigen Zeinab A., sowie zwei von letzterer vertretenen Unternehmen. Die Immobilienpreise reichen von 1.500 bis zu 700.000 Euro.

Verdacht auf Scheintransaktionen

Es besteht der Verdacht, dass Zeinab F. und Zeinab A. nur zum Schein als Käufer auftraten und die Gelder aus illegalen Geschäften stammten. Während für ein Strafverfahren die Beweise nicht ausreichten, gibt es unklare Maßstäbe für das Einziehungsverfahren. Der Strafrechtler Kilian Wegner erklärte, dass zwischen den Beweislasten für Straf- und Einziehungsverfahren erhebliche Unterschiede bestehen.

Obwohl Zeinab A. keine Erklärung abgab, bestritt Zeinab F. die rechtswidrige Herkunft der Gelder. Das Gericht geht zudem davon aus, dass die Immobilien dem Ehemann und Bruder von Zeinab A. zuzurechnen sind und mit Geldern aus Straftaten finanziert wurden. Es wird angenommen, dass A. und F. als Strohfrauen agierten, um die wahre Herkunft der Kaufpreise zu verschleiern. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf Zeugenaussagen sowie Vertrags- und Kontounterlagen, die ein nennenswertes Vermögen der beide Frauen nicht belegen konnten. Zudem erhielt die Familie staatliche Transferleistungen, während der Ehemann und weitere Familienmitglieder vorbestraft sind.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) bezeichnete den Beschluss als einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig und es wird mit einem langen rechtlichen Streit gerechnet. Die letzte erfolgreiche Räumung einer Villa der Remmos in Buckow erfolgte erst nach sechs Jahren rechtlicher Auseinandersetzungen.

Diese Entwicklungen stehen im Kontext einer steigenden Kriminalitätsrate im deutschen Immobilienmarkt, insbesondere im Bereich Geldwäsche. Wie der Tagesspiegel berichtete, gilt der Immobiliensektor aufgrund hoher Transaktionsvolumina als Hochrisikosektor für organisierte Kriminalität. Der Bundesrepublik warnt, dass nahezu die Hälfte der Geldwäschefälle mit russischen und italienischen Gruppen in Verbindung steht und viele Geldwäschefälle im Immobilienbereich unentdeckt bleiben. Die Forderung nach einem zentralen, öffentlichen Immobilienregister, um die wahren Eigentümer zu identifizieren, wird immer lauter.