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E-Patientenakte: Start verschoben – Sicherheit hat Priorität!

Auf der Digital-Health-Messe DMEA in Berlin kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, dass die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) vorerst nicht wie geplant starten wird. Der bundesweite Start mit einer verpflichtenden Nutzung für Ärzte wird verschoben, da die ePA weiterhin getestet wird. Lauterbach betonte, dass die Sicherheit der ePA bei der Einführung Priorität habe.

Die ePA wird in einer „Hochlaufphase“ in den kommenden Wochen zunächst freiwillig von Ärztinnen und Ärzten genutzt. Seit Mitte Januar läuft die Testphase in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen, mit besonderem Augenmerk auf die Nutzung für Kinder und Jugendliche. Die Verpflichtung zur Nutzung und Befüllung der ePA wird später eingeführt, wobei auch Sanktionen für eine Nichterfüllung dann folgen werden. Um den Testprozess zu unterstützen, koordiniert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Austausch mit Praktikern, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Krankenkassen.

Weitere Informationen zur ePA

Wie das Bundesgesundheitsministerium berichtet, sind auch die Krankenkassen verpflichtet, Versicherte über die elektronische Patientenakte zu informieren. Diese Informationen umfassen die Funktionsweise, die speicherbaren Informationen und die Rechte der Versicherten. Zudem sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Patienten über die in der ePA gespeicherten Daten zu informieren.

Patienten haben das Recht, der Übermittlung und Speicherung ihrer Daten zu widersprechen, wobei eine besondere Hinweispflicht auf das Widerspruchsrecht besteht, insbesondere vor der Speicherung von möglicherweise diskriminierenden oder stigmatisierenden Daten, wie sexuell übertragbaren Infektionen oder Schwangerschaftsabbrüchen. Ärzte müssen die Patienten ebenfalls auf ihren Anspruch hinweisen, weitergehende Daten in die ePA einpflegen zu können.

Die Ausweitung der Testphase wird sowohl von der Bundesärztekammer (BÄK) als auch von der KBV begrüßt. In Bezug auf die praktische Umsetzung haben 95 Prozent der Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Judith Gerlach (CSU) betonte die Notwendigkeit einer soliden technischen Infrastruktur, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben.