BerlinMitte

Gericht bestätigt: Tucholskystraße wird zur Fahrradstraße!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Umwandlung der Tucholskystraße in eine Fahrradstraße mit einem Durchfahrtsverbot für Autos rechtmäßig ist. Diese Entscheidung kommt nach einem längeren Rechtsstreit zwischen der Torstraße und der Oranienburger Straße im Bezirk Mitte, wo das Bezirksamt, geleitet von den Grünen, die Umwandlung bereits im Jahr 2023 angeordnet hatte. Die Tucholskystraße wurde daraufhin als Fahrradstraße erklärt, wobei Anwohner weiterhin mit Autos fahren dürfen. Radfahrer haben in diesem Bereich Vorrang.

Zu den Maßnahmen gehörte die Aufstellung von Pfosten zur Verhinderung der Durchfahrt für Autos, um gefährliche Verkehrssituationen zu entschärfen. Anwohner sowie Betreiber von Restaurants, Galerien und Geschäften klagten jedoch gegen diese Maßnahmen. Im Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht zunächst entschieden, dass die Vorgehensweise des Bezirks nicht zulässig sei, da keine Gefahrenlage dargelegt wurde. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgehoben, da eine Gefahrenlage nachgewiesen wurde.

Rechtmäßigkeit des Modalfilters

In der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts wurde zudem festgestellt, dass die Einrichtung eines Modalfilters in der Tucholskystraße ebenfalls rechtmäßig sei. Für die Klage führten die Kläger an, dass sie durch die vorgesehene Regelung bei der Nutzung der Tucholsky- und Auguststraße behindert würden und Gewerbetreibende Gewinneinbußen erlitten. Auch die Befürchtung, dass die Poller zu Verzögerungen bei Rettungseinsätzen führen könnten, wurde vorgebracht.

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte jedoch argumentiert, dass eine einfache Gefahrenlage vorliegt, die auf den erhöhten Unfallzahlen in der Tucholskystraße, die ein hohes Verkehrsaufkommen und einen hohen Radverkehrsanteil aufweist, basiert. Messungen und Unfallstatistiken aus den Jahren 2018 bis 2023 belegen die Unfallneigung in diesem begrenzten Straßenraum. In ihrer Entscheidung wies die Kammer die Klage der Anwohner ab, da die Poller als flankierende Maßnahmen zur neuen Fahrradstraße gelten. Das Bezirksamt hatte alle Maßnahmen zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung gebündelt, und die 11. Kammer befand, dass das Bezirksamt sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat.

Das Urteil der 11. Kammer vom 5. Mai 2025 bietet eine klare Bestätigung der Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in der Tucholskystraße und verdeutlicht den rechtlichen Rahmen für die Einrichtung von Fahrradstraßen in Berlin. Gegen dieses Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden, wie [berlin.de](https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1556781.php) berichtete.

Weitere Details zu dem Verfahren veröffentlichte auch [Tagesspiegel](https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehrspolitik-gericht-sperren-fur-autos-in-berlin-mitte-doch-zulassig-13642111.html), wo die Rahmenbedingungen dieser Entscheidung und ihre Bedeutung im Kontext der Verkehrspolitik in Berlin thematisiert werden.