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Kinderkrankengeld: So sichern Sie sich finanzielle Hilfe!

In Berlin erfahren Eltern, wie sie während der Erkältungszeit im Herbst mit dem Kinderkrankengeld finanziell abgesichert sind, wenn ihre Kleinen erkranken – Experten klären, wer anspruchsberechtigt ist und wie viel Zeit dafür zur Verfügung steht!

Berlin (dpa/tmn) – Wenn der Herbst anbricht, sind die Schnupfnasen nicht weit! Für Eltern kleiner Kinder wird die kalte Jahreszeit zum Test der Flexibilität. Husten, Fieber und andere Wehwehchen sind an der Tagesordnung, und die Frage, wie man die Betreuung der Kleinen finanziell stemmen kann, wird brennend wichtig. Glücklicherweise gibt es das Kinderkrankengeld – eine finanzielle Unterstützung, die vielen Eltern unter die Arme greift. Doch wer hat wirklich Anspruch darauf, und was müssen Betroffene wissen? Zwei Fachfrauen räumen mit Mythen auf und geben Klarheit!

Was ist Kinderkrankengeld und wer kann es beantragen?

Das Kinderkrankengeld ist eine wertvolle Entgeltersatzleistung der Krankenkassen, die in Kraft tritt, wenn Eltern aufgrund der Pflege eines erkrankten Kindes nicht arbeiten können. Statistisch gesehen ergibt das im Normalfall satten 90 Prozent vom Nettogehalt des betreuenden Elternteils. Und wenn man kürzlich eine Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld erhalten hat? Dann sind es sogar 100 Prozent des Nettogehalts – da freut sich das Familienbudget!

Aber aufgepasst! Diese finanzielle Hilfe kommt nur für gesetzlich Versicherte in Frage. „Nur wenn der Elternteil selbst Anspruch auf Krankengeld hat, kann er auch Kinderkrankengeld beziehen“, so Petra Heinevetter von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Und auch das Kind muss gesetzlich versichert sein. Privatversicherte Eltern stehen in dieser Hinsicht leer aus. Ein weiterer Punkt: Das Kind muss unter zwölf Jahre alt sein, mit Ausnahme von behinderten oder unterstützungsbedürftigen Kindern – da gibt es keine Altersgrenze. Aber auch Stiefeltern, Pflegeeltern und Großeltern können sich das Kinderkrankengeld schnappen, sofern sie die Hauptverantwortung für die Betreuung tragen!

Wann und wie lange gibt es das Geld?

Der Schlüssel zum Kinderkrankengeld? Ein Nachweis über die Erkrankung des Kindes, der durch den Kinderarzt ausgestellt wird. Der genaue Zeitpunkt ist entscheidend: Kinderkrankengeld gibt es nur, wenn tatsächlich Verdienstausfälle durch die Betreuung auftreten und keine andere Person im Haushalt einspringen kann. Auch wenn die Kita kurzfristig schließt und der Arbeitgeber den Lohn kürzt, wird das Kinderkrankengeld zur Rettung!

Doch wie viele Tage können Eltern geltend machen? Für 2024 und 2025 dürfen gesetzlich versicherte Eltern kinderkrankentage für bis zu 15 Arbeitstage pro Kind beantragen. Für Alleinerziehende sind das sogar bis zu 30 Tage. Bei mehreren Kindern wird es spannend: Elternteile haben für jedes Kind Anspruch auf maximal 35 Tage, Alleinerziehende sogar auf 70 Tage pro Jahr. Und wenn ein Kind schwer erkrankt ist und auf palliative Pflege angewiesen ist? Dann gibt es kein Zeitlimit!

In Krisenzeiten, etwa bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus des Kindes, gilt: Wenn ein Elternteil zur Betreuung auch ins Krankenhaus muss, kann das Kinderkrankengeld ebenfalls beantragt werden! Das gilt bis zur Entlassung des Kindes.

Doch wie geht man mit den Herausforderungen im Job um, wenn das eigene Kind erkrankt? „Der offene Dialog im Team ist entscheidend – klären Sie Ihre Situation und zeigen Sie Verständnis für die Belastungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen“, rät die Familienberaterin Nancy Meckert. Schließlich müssen die anderen Teammitglieder in diesen Momenten eine zusätzliche Last tragen, was oft zu Spannungen führen kann. Aber gemeinsam kann man Lösungen finden!

NAG Redaktion

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