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Mietstreit eskaliert: Polizei im Einsatz gegen wütenden Mob in Berlin!

In Prenzlauer Berg kam es zu einem gewaltsamen Vorfall, als eine 23-Jährige am Betreten ihrer Wohnung durch eine 38-Jährige gehindert wurde. Rund 20 Personen blockierten den Eingang der Wohnung letzterer, was die 23-Jährige veranlasste, die Polizei zu alarmieren. Der Konflikt liegt in einer zugrundeliegenden Mietstreitigkeit, die zwischen der 23-Jährigen und der weiteren Frau besteht. Letztere war aggressiv und versuchte, die Polizeibeamten am Zugang zu hindern.

Die Polizei forderte die Versperrenden auf, den Eingang freizugeben, doch sie kamen dieser Aufforderung nicht nach. Daraufhin schoben die Einsatzkräfte die Personen beiseite. Der Konflikt eskalierte, als die 38-Jährige auf die Hände und den Oberkörper eines Polizisten schlug. Die Beamten brachten sie zu Boden und legten Handschellen an. Während des Einsatzes klagte die Frau über Schmerzen und wurde später in ein Krankenhaus gebracht. Mehrere Personen filmten die Auseinandersetzung, was zur Beschlagnahme ihrer Handys durch die Polizei führte.

Polizeieinsatz und Eskalation

Zusätzlich war eine andere Frau anwesend, die ihr Handy wegwarf, welches von einer unbekannten Person aufgefangen wurde. Ein Polizist hielt eine weitere Frau fest, die verdächtigt wurde, zur Blockadegruppe zu gehören. Währenddessen näherten sich 10 bis 15 vermummte Personen dem Polizisten, der daraufhin seinen Taser zog und sie aufforderte, Abstand zu halten. Einige Aggressoren ignorierten die Warnung und liefen in unterschiedliche Richtungen davon, als die Situation sich weiter zuspitzte. Die Polizei hat die Ermittlungen zu den genauen Hintergründen des Vorfalls aufgenommen, wie der Tagesspiegel berichtete.

In einem anderen Vorfall in Berlin, am Mehringdamm in Kreuzberg, stellte ein Polizeieinsatz wegen eines psychisch erkrankten Sohnes eines Mieters laut bmgev.de keine nachhaltige Störung des Hausfriedens dar. Der Vermieter hatte geklagt, angebliche fortlaufende Störungen durch die Mieter und deren Angehörige geltend zu machen. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg wies die Räumungsklage des Vermieters jedoch ab und stellte fest, dass der Vermieter nur einen konkreten Vorfall, nämlich den Polizeieinsatz, belegen konnte.