
Rücksichtslose Raser sorgen für Alarmstimmung auf den Autobahnen. Am 26. Januar 2025 überholte ein 49-jähriger Mann aus Libyen auf der A24 zwischen Hamburg und Berlin andere Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten über 200 km/h. Zeugen berichteten, dass er die Fahrbahn teilweise im Standstreifen nutzte, als beide regulären Spuren besetzt waren.
Die Polizei erhielt gegen 15:50 Uhr Meldungen über das rücksichtlose Verhalten des Fahrers, der mindestens 210 km/h erreichte. Nachdem der Mann die A24 an der Abfahrt Neustadt-Glewe verlassen hatte, setzte er seine rasante Fahrt auf der B191 fort, wo die erlaubte Geschwindigkeit bei lediglich 70 km/h lag, und fuhr dort mit 180 km/h. Eine halbe Stunde nach den letzten Zeugenmeldungen erwartete die Polizei den Fahrer mit einer Straßensperre.
Raserei und Konsequenzen
Als die Beamten den Fahrer anhalten konnten, hatte dieser keine schlüssige Erklärung für sein rücksichtsloses Verhalten parat. Der Wagen, den er fuhr, gehörte einem Bekannten. Im Zuge der Festnahme wurden sein Führerschein und die Fahrzeugschlüssel beschlagnahmt. Der Mann sieht sich nun einem Verfahren wegen des Verdachts des verbotenen Straßenrennens sowie wegen grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Fahrweise gegenüber.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich, als ein 53-jähriger Fahrer eines Mercedes-AMG mit 244 km/h in einer Autobahn-Baustelle mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h geblitzt wurde. Das Amtsgericht Frankfurt verhängte gegen ihn eine Geldstrafe von 12.000 Euro und entzog ihm für zehn Monate den Führerschein. Der Fall, der weiterhin als unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315d StGB eingestuft wird, führte auch dazu, dass ein anderer Mercedes-Fahrer das Messgerät entwendete, nachdem er geblitzt wurde. Ermittlungen sind in diesem Zusammenhang bereits aufgenommen worden. Der Facebook-Post der Polizei zu diesem Vorfall erhielt zahlreiche gemischte Reaktionen aus der Öffentlichkeit, wie [24auto.de](https://www.24auto.de/news/mercedes-amg-raser-geschwindigkeit-164-km-h-tempolimit-rekord-blitzer-urteil-polizei-90119747.html) berichtete.